Hamm/Bielefeld - Die Tochter des berühmten SoziologenNiklas Luhmann (1927-1998) erhält nach einem Urteil desOberlandesgerichts Hamm die Rechte am wissenschaftlichen Nachlassihres Vaters. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil stehenihr die Urheber- und Eigentumsrechte an sämtlichen Manuskripten undArbeitsmaterialien zu. Das gilt auch für den so genanntenZettelkasten, in dem der Bielefelder Wissenschaftler nach einem vonihm entwickelten System Manuskripte und andere Dokumente archivierthatte. Der Zettelkasten gilt als eines der wissenschaftlichenHauptwerke Luhmann und wird derzeit von der Universität Bielefeldverwahrt (Az.: 10 U 132/03).
Zwischen einem Sohn und der Tochter des Gelehrten war es zumStreit gekommen, ob die Tochter nur Anrecht auf die Erlöse der zuLebzeiten Luhmanns veröffentlichten Werke hat, oder ob ihr dieUrheberrechte an den Werken und sämtlichen Manuskripten allgemeinzustehen. Nach Auffassung des Gerichts hatte Luhmann aber nichtgewollt, dass die Urheberrechte noch Jahrzehnte nach seinem Tod vonallen Erben gemeinsam ausgeübt werden sollten. SeineHinterlassenschaft sollte vielmehr insgesamt abgewickelt werden.
Luhmann war im November 1998 kurz vor seinem 71. Geburtstaggestorben. Der weltweit renommierte Wissenschaftler lehrte von 1967bis 1993 als Professor für Soziologie an der Universität Bielefeldund veröffentlichte eine Vielzahl von Büchern und Aufsätzen.
(dpa)