Ein Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil gegen einen Professor für Neurologie und Psychiatrie an den Kölner Uni-Kliniken aufgehoben, durch das der Hochschullehrer im April 2003 wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen zu drei Jahren Haft und einem dreijährigen Behandlungsverbot verurteilt worden war. Dies bestätigte Dietlind Weinland, die Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe, gegenüber der Rundschau.
Das Urteil einer Strafkammer des Landgerichts Köln war im Februar 2004 von einem Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs bestätigt worden. Die Verfassungsrichter kippten nun auch dieses Urteil und machten den Weg frei für eine Neuverhandlung des Falls, die vor dem Bonner Landgericht stattfinden soll.
Nach mehr als siebenmonatiger Verhandlungsdauer war der Hochschullehrer an den Kölner Uni-Kliniken wegen sexueller Übergriffe auf drei Patientinnen verurteilt worden, bei denen auch eine Stimmgabel eine Rolle spielte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe immer wieder vehement abgestritten und auch bei der damaligen Urteilsverkündung noch unglaublichen Quatsch genannt. Er habe sich nach allen Regeln der Kunst im Rahmen der angezeigten Therapie verhalten. Die Staatsanwältin dagegen hatte seinerzeit keinerlei Zweifel an der Schuld des heute 57-Jährigen, dessen Verhalten gegenüber den Patientinnen sie als Dreistigkeit und Unverfrorenheit bezeichnete. Gegen das Urteil hatte der Therapeut Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Verfassungsrichter verwiesen nun in ihrer Urteilsbegründung auf die Verletzung des Rechts des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter durch das Kölner Landgericht. Dessen Richter hätten Befangenheitsanträge gegen sich abgewiesen, obwohl sie darüber selbst gar nicht entscheiden durften, erläuterte Weinland den Richterspruch, der rechtlich sehr komplex sei. Ein Termin für eine Neuverhandlung des Falls in Bonn steht noch nicht fest.