Abo

Mit „Kölner Masche“ Millionen kassiert

2 min

Zu drei und dreieinhalb Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat eine Strafkammer des Landgerichts zwei 35- und 39-jährige Familienväter verurteilt. Sie hatten von August 2002 bis März 2005 mit einem als „Kölner Masche" bekannt gewordenen Täuschungsmanöver zahlreiche Werbung treibende Firmen illegal abkassiert. Dadurch entstand ein Schaden von rund 3,86 Millionen Euro.

Die Angeklagten, die miteinander verschwägert sind, hatten ein regelrechtes Geflecht von Unternehmen betrieben, deren Geschäftsziel darauf angelegt war, von werbetreibenden Firmen mit diversen Täuschungsmanövern Werbeverträge zu ergaunern, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Unter anderem wurde den Firmen vorgetäuscht, man plane Neuauflagen von bereits in Umlauf befindlichen Werbeprospekten. Falls die Firmen damit nicht einverstanden seien, sollten sie einen vorgefertigten Fax-Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf dem Angaben wie „keine Verlängerung" oder „kein Folgedruck" anzukreuzen waren.

Die Tücke lag wie oft im Kleingedruckten. Wer das Fax ausgefüllt zurückschickte, hatte mit seiner Unterschrift einen neuen Werbevertrag anerkannt, einschließlich einer Lastschriftermächtigung für das Firmenkonto für die neu anfallenden Werbegebühren. Umgehend erhielten dann die Firmen Rechnungen über jeweils 500 bis 900 Euro, die von ihren Konten abgebucht wurden, ohne dass Werbeleistugen erbracht wurden. Gegen diese Betrugsmasche wehrte sich nur ein Bruchteil der betrogenen Unternehmen; für viele lagen die Schadenssummen unter einer spürbaren „Schmerzgrenze“, anderen fiel auch gar nichts auf.

In ihrem Urteil verwiesen die Richter auf die Geständnisse der Angeklagten als Gründe zur Strafmilderung, aber auch darauf, dass ihre persönliche Bereicherung nicht gleichbedeutend mit dem entstandenen Gesamtschaden sei. Sie hätten auch Eigenkosten gehabt, um ihr ausgeklügeltes Betrugssystem über Jahre hinweg aufrechtzuerhalten, hieß es. Zudem hätten es die Firmen beiden Männern extrem leicht gemacht.

Bei dem zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Angeklagten wertete das Gericht eine einschlägige Betrugsvorstrafe strafverschärfend. Statt diese als Warnung zu begreifen, habe er mit derselben Kölner Masche „munter weitergemacht".