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Mit zwei Frauen verheiratet?

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Siegburg / Hennef - Standesbeamte erleben viel, doch ein Fall von Bigamie war der erfahrenen Hennefer Rathausbediensteten noch nicht untergekommen, sagte die Dame vor dem Amtsgericht. Dort wurde der Fall einer 31-Jährigen verhandelt, die unter Verdacht stand, am 4. August 2004 gegen Zahlung eines Geldbetrags einen Kosovo-Albaner zum Mann genommen zu haben, der bereits seit dreieinhalb Jahren mit ihrer Arbeitskollegin und Freundin verheiratet war. Doch die Siegburgerin stritt jegliche Berechnung ab: „Ich habe aus Liebe geheiratet.“ Dass sie nur die Zweitfrau war, habe sie nicht geahnt.

„Wer soll Ihnen das glauben?“, fragte Richter Rüdiger Seidenkranz skeptisch. Zumal die Angeklagte von 1997 bis 2002 mit dem Bruder verheiratet war und ihren späteren Mann bereits 2000 bei einem Familienbesuch im Kosovo kennen lernte. Auf dem Balkan heiratete er 2001 seine erste deutsche Ehefrau - die Arbeitskollegin der heute arbeitslosen Bäckereiverkäuferin. 2003 kam er nach Deutschland, 2004 wurde die Zweitehe geschlossen, 2005 die erste Ehe geschieden.

Staatsanwältin Petra Krämer vermutete, dass der Ehemann weniger an Gefühlen als „daran interessiert war, seinen Aufenthaltsstatus zu verfestigen“. Im Scheidungsprozess hatte er angegeben, die Ehe mit der „Zweitfrau“ sei nie vollzogen worden. Er habe zu diesem Zeitpunkt bei keiner seiner Ehefrauen, sondern bei seiner Freundin gelebt. Davon wollte die Angeklagte nichts hören: „Er hatte seine Sachen bei mir.“ Sie blieb bei ihrer Darstellung, akzeptierte aber die Geldstrafe wegen falscher eidesstattlicher Versicherung beim Aufgebot vor dem Standesamt, die angesichts ihrer Arbeitslosigkeit auf 70 Tagessätze à 10 Euro gesenkt wurde. Die Staatsanwältin: „Erst ab 90 Tagessätzen wären Sie vorbestraft.“ Die Angeklagte, die mittlerweile in Berlin lebt, wollte vermeiden, zum nächsten Prozesstermin wieder auf eigene Kosten anzureisen. Nur bei einem Freispruch wären ihr die Auslagen für die Fahrt erstattet worden. Sie wird sich aber dennoch bald wieder auf den Weg machen müssen: Der Richter kündigte an, die Zweit- wie die Erstfrau als Zeugin zur Verhandlung gegen den Bigamisten zu laden. Rüdiger Seidenkranz: „Sie können dann einen Fahrtkostengutschein beantragen.“