Abo

Müssen sachkundige Bürger draußen bleiben?

2 min

KÜRTEN. Eine Beförderung im Rathaus, über die die Ratsmitglieder im nichtöffentlichen Teil der Sitzung abstimmen. Dürfen sachkundige Bürger (ordentlich bestellte Mitglieder eines Fachausschusses, aber keine Ratsmitglieder) dann im Zuschauerraum sitzen und zuhören? Ist diese Verwaltungspersonalie von Bedeutung für die Arbeit eines (sagen wir mal) stellvertretenden Sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Wirtschaftsförderung?

In der Gemeinde Kürten ist die Verwaltung überzeugt: Nein, der sachkundige Bürger aus dem XY-Ausschuss bräuchte in diesem Fall nicht anwesend zu sein. Der Datenschutz verbiete sogar ausdrücklich, dass der Politiker über diesen Punkt informiert werde. Bislang war das anders: Alle sachkundigen Bürger durften laut Geschäftsordnung als Zuhörer bleiben.

Angestrebt wird in der Sülztalgemeinde eine Neuregelung: Ausschließlich Angelegenheiten, „soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird“, sollten sachkundige Bürger künftig aus nichtöffentlichen Ratssitzungen erfahren. In allen anderen Fällen, und das wären die weitaus meisten, hieße das: Bitte verlassen Sie den Sitzungssaal.

Damit würde sich Kürten etwa von Bergisch Gladbach abgrenzen: Dort sind die Sachkundigen Bürger laut Pressesprecherin Iris Gehrke generell als Zuhörer zu den Ratsberatungen zugelassen. Voraussetzung: Sie sind ordentlich bestellt und verpflichtet worden. Thematische Einschränkungen: bislang keine. Beim Rheinisch-Bergischen Kreis wird hingehen schon themenbezogen argumentiert: Nur wenn der Beratungsgegenstand den Ausschuss betreffe, dürfe der sachkundige Bürger bleiben, sagt Sprecher Torsten Wolter.

Die Kürtener Parteien zeigten sich bislang eher wenig begeistert von der veränderten Geschäftsordnung. Statt abzunicken, schickten sie die neue Anwesenheitspraxis erstmal in die Warteschleife, nach Ostern soll im Rat endgültig entschieden werden. „Misstraut die Verwaltung den sachkundigen Bürgern?“, fragte offen Roland Schober („Bürger für Bürger“). Ratskollege Michael Becker (FDP) erinnerte an den Eid, den alle Sachkundigen Bürger abgeleistet hätten. Deshalb stehe ihnen auch das vollständige Informationsrecht zu. Vorsichtige Zustimmung signalisierte nur die CDU in Person des Fraktionsvorsitzenden Dietrich Quack, er vertraue der neuen Linie der Gemeindeverwaltung.

Unterstützung für die restriktive Kürtener Haltung kommt auch von berufener Stelle: Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, der maßgebenden Behörde in Düsseldorf, sieht man die Gesetzeslage nämlich ganz ähnlich. Datenschutz-Experte Nils Schröder weist auf Paragraf 48, Absatz 4, der NRW-Gemeindeordnung hin. Dort heißt es: „Mitglieder der Ausschüsse können nach Maßgabe der Geschäftsordnung an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen.“ Eine Kann-Regel, die keine grundsätzliche Anwesenheit festschreibe, interpretiert Datenschützer Schröder den Text. „Wenn es einen guten Grund gibt, die Anwesenheit der Sachkundigen Bürger in der nichtöffentlichen Ratssitzung zu beschränken, kann das in der Geschäftsordnung des Rats festgelegt werden.“ Der Gesetzestext lasse diese enge Interpretation ausdrücklich zu.