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Mutter lebt in Angst vor Sohn

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BONN. Eine 42-jährige Mutter lebt in ständiger Angst vor ihrem eigenen Sohn. Weil er sie nach ihrer eigenen Darstellung seit vier Jahren bedroht und beleidigt, sie sogar in ihrer eigenen Wohnung brutal verprügelt habe, ist sie gestern nun bereits zum dritten Mal gegen ihr eigenes Kind vor Gericht gezogen. Schon wiederholt ist dem 25-jährigen jungen Mann, der in der selben Straße wie seine Mutter wohnt, gerichtlich aufgegeben worden, einen 30 Meter weiten Bogen um seine eigene Mutter zu machen. Am 16. Juni will das Bonner Amtsgericht erneut darüber entscheiden, ob der Sohn sich weiterhin von seiner Mutter fernhalten muss.

Anlass für die handgreiflichen Auseinandersetzungen seien, so die verzweifelte Frau, zunächst Differenzen über ihre Erziehungsmethoden gewesen. Wie die Antragstellerin gestern vor Gericht mitteilte, habe ihr Sohn nicht verkraften können, dass sie ihn in einem Kinderheim unterbrachte, als er gerade erst neun Jahre alt war.

Den Tränen nahe richtete sie gestern einen Appell an alle jungen Frauen: „Macht nur nicht den gleichen Fehler wie ich. Als ich meinen Sohn bekam, war ich erst 17 Jahre alt und mit der Erziehung total überfordert. Als ich dann feststellte, dass ich beim besten Willen nicht mit ihm fertig wurde, da habe ich mich wohl oder übel entschlossen, ihn ins Heim zu geben.“

Das aber habe ihr Sohn ihr nie verziehen. 1999 sei es dann zum ersten Mal zur tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Die Mutter schluchzend: „Er hat mich durch die ganze Wohnung geprügelt.“ Damals habe sie zwar nicht Strafanzeige gegen ihn erstattet. Da sie aber Angst vor ihm hatte, habe sie das Bonner Zivilgericht eingeschaltet. Der Sohn musste ausziehen und sich von da an von ihr fernhalten. Außerdem sollte er Beschimpfungen und Beleidigungen unter Androhung hoher Ordnungsgelder unterlassen.

Der 25-Jährige soll aber nach Darstellung der Frau keine Gelegenheit auslassen, sie in übler Weise anzugreifen. Auch im gestrigen Prozess reagierte der junge Mann ungewöhnlich aggressiv auf seine Mutter. Der Amtsrichter drohte ihm sogar ein Ordnungsgeld an, als er schimpfte: „Hast Du eine Meise unter dem Pony, Mama?“

Er habe sich nichts vorzuwerfen, beteuerte er dann vor Gericht, lehnte es allerdings strikt ab, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, zum Beweis dafür, dass er seine Mutter nicht bedrohe. Nach erfolgloser Güteverhandlung, die der Gesetzgeber vorschreibt, muss der Richter erneut über den „Mutter-Sohn-Konflikt“ entscheiden. (ril)