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Nach GeburtsfehlerKind schwer behindert

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BONN / RHEIN-SIEG-KREIS – In der letzten Phase ihrer Geburtswehen hatte sich die Placenta vorzeitig gelöst, wodurch das noch Ungeborene nicht mit genügend Sauerstoff im Geburtskanal versorgt wurde. Hebamme, Ärztin und Oberarzt reagierten auf die Krise blitzschnell: Innerhalb von elf Minuten wurde eine Notoperation eingeleitet und das Kind mit Kaiserschnitt geholt. Für Jakob war es bereits zu spät: Durch die Abkopplung von der Placenta war das Kind unterversorgt gewesen. Es ist körperlich und geistig schwer behindert. Das war vor 16 Jahren, am 18. Oktober 1995.

Aber Jakobs Geburt war wohl doch kein Schicksal, sondern beruht auf einem groben Behandlungsfehler: Zu diesem Ergebnis kam erstmalig der Medizinische Dienst des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) 2002 / 2003, der als Sozialhilfeträger die Unterbringung von Jakob in einer Pflegeeinrichtung mit finanziert. Denn bei der Aufarbeitung der Krankenhaus-Unterlagen stellte sich heraus, dass die Gebärende zwischenzeitlich vom Wehenschreiber (CTG) genommen worden war, um auf die Toilette gehen zu können. Hierdurch soll sich die Placenta gelöst haben.

Weitere Gutachter wurden eingeschaltet und deren Ergebnis auch mit Einverständnis des behandelnden Krankenhauses im Rhein-Sieg-Kreis abgewartet, ohne dass Klage eingereicht werden musste, da keine Verjährung des Falls drohte. Aber das Ergebnis des Sachverständigen, des Direktors der Geburtshilfe-Klinik in Bremen, Professor Willibald Schröder, war relativ eindeutig: Aus medizinischer Sicht hätte die Schwangere, die das Kind bereits eine Woche übertragen hatte, in keinem Fall vom CTG genommen werden dürfen. Denn in den 15 Minuten zuvor waren auf dem Wehenschreiber drei Unregelmäßigkeiten, so genannte „Dezelerationen", aufgezeichnet worden. So werden „verlangsamte Herzschlagfrequenz des Kindes unter der Geburt" bezeichnet. „Zu diesem Zeitpunkt", so Schröder, „hat sich das Kind bereits in einer Notsituation befunden." Es sei keine Frage, dass es sich in dem Fall um einen groben Behandlungsfehler gehandelt habe.

Die Mutter hat daraufhin im Namen ihres Sohnes Klage beim Bonner Landgericht eingereicht. Eine halbe Million Euro Schmerzensgeld verlangt sie für ihr lebenslang behindertes Kind. Aber auch der LVR sowie Kranken- und Pflegekasse fordern insgesamt weitere 200 000 Euro für bislang geleistete Zahlung.

In einem Gütetermin vor der 9. Zivilkammer haben die Richter jetzt einen Vergleichsvorschlag gemacht: Danach soll Jakob 300 000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Über weitere Schadensersatzforderungen sollen sich die Parteien außergerichtlich einigen. Bis Ende Juni soll ein Ergebnis vorgetragen werden.

(AZ: LG Bonn 9 O 395 / 08)