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Nachbar freigesprochenPaket bleibt verschwunden

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(Symbolbild: dpa)

Bonn – Der mysteriöse Fall eines Buches, das nie bei seinem Empfänger angekommen ist, hat gestern das Bonner Amtsgericht beschäftigt - und hat möglicherweise sogar einen unschuldigen Nachbarn auf die Anklagebank gebracht. "Staatsmänner und Diplomaten bei Hitler", so der Titel des Buches, das von einem Paketdienst an einen Bonner Antiquar, der in einem Mehrfamilienhaus einen Versandhandel betreibt, abgegeben werden sollte.

An diesem 24. März 2011, gegen 17.53 Uhr, aber war weder der Antiquar an seinem Platz noch die beiden Nachbarn, die regelmäßig für den Händler die ankommenden Buchsendungen in Empfang nehmen.

Folglich hat sich der Paketzusteller an der Klingelleiste des vierstöckigen Mehrfamilienhauses mit elf Wohnungen hoch gearbeitet: Ein 22-jähriger Nachbar des Antiquars soll sich bereit erklärt haben, die Sendung anzunehmen. Jedenfalls landete sein Name auf dem Benachrichtigungsschreiben im Briefkasten des Antiquars; auch wurde - wie sich später herausstellte - auf dem Displayapparat des Boten mit diesem Namen unterschrieben. Aber so einfach, wie es den Anschein hat, ist die Angelegenheit nicht.

Denn der junge Mann, der eine Lehre als Maler und Lackierer abgebrochen hat, will das Paket nie angenommen haben. Am Nachmittag halte er sich meist in der Wohnung seiner Eltern um die Ecke auf. Der Antiquar recherchierte weiter, ließ sich gar die Versandhistorie des Zustellers schicken, aber alles fokussierte sich auf seinen jungen Nachbarn, den er schließlich anzeigte.

Der 22-Jährige bekam sogar Besuch von der Polizei: Aber auch bei der Hausdurchsuchung wurde das inkriminierte Buch nicht gefunden. Im gesamten Appartement entdeckten die Ermittler kein einziges Buch, außer einem Lehrbuch für Maler und Lackierer. Eine Leseratte sei er nicht gerade, antwortete er auf eine entsprechende Frage des Gerichts. "Wie ich da hineingeraten bin, das verstehe ich nicht", rätselte der 22-Jährige gestern auf der Anklagebank.

Gegen einen Strafbefehl über 200 Euro hatte er Einspruch eingelegt, weil "ich das Paket niemals angenommen habe". Was Richterin Susann Ulbert durchaus stutzig machte, war, dass die Unterschrift des Angeklagten mit dem Namenszug auf dem Display keinesfalls gleich ist. Unter den Augen der Richterin musste der Angeklagte gestern zehnmal hintereinander seinen Namen schreiben.

Aber der Fall wurde nicht weniger mysteriös. Auch nicht durch den Paketzusteller, der den jungen Mann gestern nicht erkannt hat. Auch entschuldigte er sich für seine schwache Erinnerung: "Wir haben keine Zeit, wir stehen unter großem Druck, alles möglichst schnell abzugeben". Ohne die Nachbarn, so der 46-Jährige, könnten 50 Prozent aller Sendungen nicht abgeliefert werden.

Wem ein Paket aushändigt werde, das sei ihnen egal, auch müsse sich keiner identifizieren, außer bei persönlichen Zustellungen. Für die Amtsrichterin blieb bei dieser schwachen Beweislage nur der Freispruch. Wie der Name des jungen Mannes ins Spiel gekommen ist, bleibt weiterhin unaufgeklärt.