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NachbarschaftsstreitDer Gockel muss gehen

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Noch ist Friedolin der Hahn im Korb, doch Franz Schaefflein wird sich nach dem Vergleich von dem Gockel trennen müssen. (Foto: Rosenbaum)

Hürth – Hahn Friedolin hat Pech. Denn der stolze Gockel thront nicht auf einem Misthaufen irgendwo auf dem Land, sondern er bevölkert mit einem Dutzend Hühnern den Garten der Familie Schaefflein in Kendenich. Weil Hürth aber, wie eine Kammer des Kölner Landgerichts festgestellt hat, eher städtisch geprägt ist, darf Friedolin noch längst nicht krähen, wie es ihm gefällt - vor allem nicht bereits bei Sonnenaufgang.

Dass nicht jeder gern mit den Hühnern aufsteht, hat eine Nachbarin dem Ehepaar Franz und Ursula Schaeffleins deutlich zu verstehen gegeben. Die 49-jährige Journalistin verklagte die Hobby-Hühnerhalter, weil das Federvieh ihrer Auffassung nach zu laut kräht und gackert. In zwei Instanzen bekam sie recht. Am Donnerstag trafen sich die Nachbarn wieder vor Gericht.

Im Mai 2009 hatte sich Friedhofswärter Franz Schaefflein (52) den Traum von der Hühnerzucht erfüllt und einen Hahn sowie ein paar Hühner in einen selbst gebauten Holzstall hinter seinem alten Bauernhaus in der Fischenicher Straße gesetzt. Doch schon bald beschwerte sich die Nachbarin über das Federvieh und zog kurz darauf vor das Amtsgericht in Brühl.

Der Hahn krähe schon in aller Frühe und raube ihr den Schlaf, klagte die Frau, ihr Ehemann bezeugte das. Mit einem Attest belegte sie, dass sie darüber krank geworden sei. Weil der Hahn tagsüber bis zu vier Stunden am Stück lauthals krähe, könne sie in ihrem Heimbüro nicht mehr arbeiten, behauptete die freiberufliche Journalistin.

Amtsrichterin Vera Beienburg stellte sich an die Seite der lärmgeplagten Klägerin. Sie verurteilte die Schaeffleins im August 2009 dazu, den Hahn „schalldicht zu verwahren“ und „Tumulte im Hühnerhaus“ auszuschließen.

Franz Schaefflein ging in die Berufung, doch die Richter am Landgericht wandelten das Urteil im November nur geringfügig ab. Die Hühner seien so zu halten, dass die Nachbarin „nicht wesentlich beeinträchtigt“ werde. Zwischen 21 Uhr abends und sieben Uhr morgens müsse Stille herrschen; tagsüber dürfe das Krähen nicht länger als fünf Minuten ununterbrochen auf dem Nachbargrundstück zu hören sein - und das auch nicht länger als 30 Minuten am Tag.

Der Hahn sitzt künftig länger im Dunkeln

Für den Fall eines Verstoßes drohte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft an.

Franz Schaefflein ließ Hahn und Hühner daraufhin umziehen in einen gemauerten Schuppen, den er mit Lärmschutzmatten ausstaffierte. Damit für den Hahn die Sonne nicht zu früh aufgeht, schraubte er elektrische Schlagläden vor die Fenster, die sich erst um acht Uhr öffnen.

Doch Ruhe kehrte damit immer noch nicht ein. Die Journalistin listete seitenweise Verstöße gegen die gerichtlich verordneten Krähzeiten auf und zog abermals vors Amtsgericht. „Ich will keinen Streit in der Nachbarschaft“, sagte sie, „ich will nur endlich meine Ruhe haben.“

Das Gericht hätte nun mit Zeugenaussagen und eventuell auch Gutachten aufwendig klären müssen, ob Hahn und Hühner tatsächlich zu laut sind, aber Richterin Beienburg konnte die Streithähne dann doch noch zu einer gütlichen Einigung bewegen. Schaefflein versprach, eine schalldichte Kunststofftür in den Stall einzubauen und künftig ein „weniger temperamentvolles“ Hühnervolk zu halten. Und am Wochenende sollen die Fensterläden im Hühnerstall erst um neun Uhr aufgehen.

Für Rechtsanwalt Thomas Müller, selbst Geflügelzüchter mit 100 Hühnern, ging es in dem Prozess nicht nur um einen Nachbarschaftsstreit. „Ich arbeite auch gegen die Naturentfremdung, die leider schon weit fortgeschritten ist“, sagt der Anwalt der Schaeffleins.