RHEIN-ERFT-KREIS. Die Beseitigung von Tierkadavern und tierischen Abfällen in Schlachthöfen, Metzgereien und anderen Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft arbeiten, ist eine öffentliche Aufgabe.
Der Rhein-Erft-Kreis hat diese Aufgabe gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss, dem Landkreis Viersen sowie den Städten Köln, Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach inzwischen weitgehend privatisiert.
Vor kurzem haben die Bezirksregierungen in Köln und Düsseldorf der Entscheidung zugestimmt, dass die Viersener Gustav Denzin Körperverwertung GmbH mit der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung betraut wird. Damit geht einher, dass die Behörden in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr ausstellen, da das Unternehmen direkt mit seinen Kunden abrechnen wird. Die Bezirksregierungen werden die Entgelte aber überprüfen.
Landrat Werner Stump verspricht sich von der Neuregelung der Tierkörperbeseitigung eine kostengünstigere Entsorgung als bisher. Fragen beantwortet das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Telefon (0 22 71) 83 39 01. (uw)