KREIS EUSKIRCHEN
Die Kreisverwaltung Euskirchen ist an Heiligabend und Silvester geschlossen. Die Samstagsöffnung der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Euskirchen entfällt am 2. Januar. Das Medienzentrum in Kall ist von Mittwoch, 23. Dezember inklusive Montag, 4. Januar, zu. Ab Dienstag, 5. Januar, gelten die gewohnten Öffnungszeiten. Der Bauhof in Schleiden ist an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet, ebenso das Abfallwirtschaftszentrum in Strempt. Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Die AOK-Geschäftsstellen in Euskirchen und Schleiden sind an Heiligabend und Silvester jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Damit haben die AOK-Kunden auch Heiligabend und Silvester die Gelegenheit, dringende Angelegenheiten zu erledigen. An den übrigen Tagen sind sie wie gewohnt geöffnet. Am Samstag, 2. Januar, sind die AOK-Geschäftsstellen geschlossen. Zusätzlich ist die AOK für ihre Kunden während der anderen Feiertage erreichbar. Unter Tel. (08 00) 0 32 63 26 steht den AOK-Kunden Clarimedis, das ServiceCenter der AOK Rheinland / Hamburg, zur Verfügung. Am 24. sowie 31. Dezember ist Clarimedis von 7 bis 14 Uhr und am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar von 9 bis 17 Uhr kostenlos erreichbar.
Alle Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Brühl, Bergheim, Frechen sowie Euskirchen und Kall sind an Heiligabend und Silvester geschlossen. Arbeitsuchendmeldungen, die dann nicht erfolgen können, werden anerkannt, wenn sie am 28. Dezember bzw. am 4. Januar nachgeholt werden.
In diesem Zusammenhang macht die Arbeitsagentur darauf aufmerksam, dass einem gekündigten Arbeitnehmer Rechtsnachteile entstehen, wenn er sich nicht umgehend telefonisch unter der Service-Hotline der Agentur für Arbeit (01 80) 1 55 51 11 oder bei der für seinen Wohnort zuständigen Geschäftsstelle persönlich arbeitsuchend meldet.
EUSKIRCHEN
Das Finanzamt ist am 24. und 31. Dezember geschlossen. Vom 28. bis zum 30. Dezember und ab dem 4. Januar gelten die normalen Öffnungszeiten: 8.30 bis 12 Uhr, montags zusätzlich von 13.30 bis 15 Uhr. Die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes ist an diesen Tagen besetzt. Die Steuerbürger werden jedoch um Verständnis gebeten, wenn der / die zuständige Bearbeiter / in nicht in jedem Fall erreichbar ist.
Stadtverwaltung Euskirchen: An Heiligabend und Silvester bleibt das Rathaus, Kölner Straße 75, geschlossen. Das Bürgerbüro bleibt am 24. und 31. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen. An den Tagen zwischen den Feiertagen gelten die üblichen Öffnungszeiten. Das Theaterbüro im Euskirchener City-Forum ist vom 21. Dezember bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die Stadtbibliothek bleibt vom 23. Dezember bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bleiben vom 24. bis einschließlich 31. Dezember geschlossen. Das Stadtmuseum ist vom 21. Dezember bis einschließlich 17. Januar geschlossen. Die Volkshochschule sowie der Bereich Freizeit / Sport im Alten Rathaus bleiben vom 24. bis einschließlich 31. Dezember zu.
Das SVE-Kundeninfozentrum wie folgt geöffnet: Heiligabend: 8 bis 12 Uhr; 1. und 2. Weihnachtstag sowie Sonntag, 27. Dezember: geschlossen; Montag, 28. Dezember: 8 bis 18 Uhr; Dienstag, 29. Dezember: 8 bis 18 Uhr; Mittwoch, 30. Dezember: 8 bis 18 Uhr; Silvester: 8 bis 12 Uhr; Neujahr: geschlossen. Der Infopunkt der SVE am Bahnhof ist wie folgt geöffnet: Dienstag, 22. Dezember: 9 bis 15 Uhr; Mittwoch, 23. Dezember: 9 bis 15 Uhr; Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag: zu; Montag, 28. Dezember: 9 bis 15 Uhr; Dienstag, 29. Dezember: 9 bis 15 Uhr; Mittwoch, 30. Dezember: 9 bis 15 Uhr; Silvester und Neujahr: geschlossen.