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Partymacher Pütz: Insolvenzverfahren

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Das Amtsgericht Köln hat gegen den bekannten Unternehmer und Partyorganisator Günter Pütz ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. „Er ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu zahlen“, sagte Dr. Christian Tübke, Mitarbeiter des zuständigen Insolvenzverwalters der Rundschau.

Über das ganze Ausmaß der ausstehenden Verbindlichkeiten konnte Dr. Tübke noch keine Angaben machen: „Wir müssen abwarten. Bis zum 5. Januar können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden.“

Laut Gericht geht es bei dem Verfahren um die „Vermietung und Vermittlung von Ausrüstungen für die Filmproduktion, insbesondere Beleuchtung“. Das Verfahren gegen Pütz wurde auf Antrag eines Gläubigers eröffnet. Der zuständige Sachbearbeiter des Insolvenzberaters sprach von „mehr als eine Hand voll nicht bezahlter Rechnungen“. Tübke: „Wir gehen aufgrund der verschiedenen Aktivitäten des Herrn Pütz von mehreren Gläubigern aus.“

Stefan Gebauer, der Anwalt von Günter Pütz machte deutlich, dass sein Mandant möglicherweise „übervorteilt“ wurde. Bei dem Verfahren gehe es nicht um die laufenden Geschäfte des Unternehmers: „Seine Eventfirmen sind nicht berührt.“ Bei dem Verfahren gehe es vielmehr um „gesellschaftsrechtliche Verflechtungen“. Am 26. Januar wird sich das Amtsgericht um 10 Uhr mit dem Insolvenzverfahren befassen.