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Patientenverfügung„Endstadium einer unheilbaren Krankheit“

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Künftig bindend: Das Muster einer Patientenverfügung. (Bild: dpa)

Die Form

Die Verfügung muss in schriftlicher Form vorliegen und unterschrieben sein. Notarielle Beglaubigungen sind dagegen nicht gefordert, auch gibt es keine Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Verfügungen sollte so verwahrt werden, dass sie schnell auffindbar ist. Es kann sinnvoll sein, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich zu tragen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim sollte ausdrücklich auf die Verfügung hingewiesen werden.

Leitlinien

Eine Verfügung soll dem Arzt in einer ganz konkreten medizinischen Situation eine Leitlinie an die Hand geben. Nicht eindeutige Formulierungen wie „will Zeile / n haben nicht an Schläuchen hängen“ oder etwa „unwürdiges Dahinvegetieren“ sollten vermieden werden. In diesen Fällen könnte es zu einem Streit um die Auslegung vor dem Vormundschaftsgericht kommen. Weil aber kein Text hundertprozentig eine konkrete Situation in der Zukunft treffen kann, empfiehlt es sich, eine Beschreibung der eigenen Einstellungen zum Leben und zu religiösen Anschauungen niederzulegen. Das kann hilfreich sein, wenn nicht völlig klar ist, wie der Patientenwille genau zu interpretieren ist.

Eingangsformel

Für die Formulierungen gibt es eine Broschüre des Justizministeriums, die dort bezogen werden kann bmj.bund.de / ). Der Einstieg sollte lauten: „Ich (Name, Vorname, Geburtsdatum) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann&“

Geltung

Die Situationen, in denen die Verfügung Geltung haben soll, müssen präzise beschrieben werden. Etwa: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“.

Ärztliche Maßnahmen

Ratsam ist, sich hierbei zuvor mit einem Mediziner zu besprechen. Auch sollten die Fälle angesprochen werden, die aufgrund einer Vorerkrankung eintreten können: „In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mein Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern.“

Oder eben: „dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.“

Künstliche Ernährung

Wichtig sind auch Aussagen zur etwaigen Ablehnung künstlicher Ernährung: „In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt.“ Berücksichtigt werden sollten Flüssigkeitszufuhr, Beatmung und Wiederbelebung.