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PersonalausweisIdentität 2.0 mit Vor- und Nachteilen

4 min

Der neue Personalausweis mit Chip ist nach einem Bericht des ARD-Magazins «Plusminus» bislang nicht sicher. Es wurde festgestellt, dass es für Betrüger problemlos möglich wäre, sensible Daten abzufangen - inklusive der geheimen PIN-Nummer. Der neue Personalausweis wird am 1. November eingeführt. (Bild: dpa)

Der Personalausweis wird digital. Am 1. November 2010 löst in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengröße den bisherigen Ausweis ab. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert, der zum Beispiel bei Grenzkontrollen ausgelesen wird. Das Prinzip soll Ausweisinhabern aber auch ermöglichen, sich etwa beim Online-Einkauf elektronisch auszuweisen.

Wer bekommt ihn?

Der digitale Personalausweis wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise beim zuständigen Bürgeramt. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben laut BMI gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich.

Kosten

Für das Ausstellen müssen Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro bezahlen. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro.

An den Gebühren setzt die Kritik von Verbraucherschützern an: Dass der neue Ausweis etwa dreimal so teuer ist wie der alte und Bundesbürger keine Wahlmöglichkeit haben, hält Michael Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine "Zumutung". In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht - irgendwann wird sich also jeder Bürger den neuen Personalausweis ausstellen lassen müssen.

Gespeicherte Daten

Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind laut BMI alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (Frontalaufnahme erforderlich). Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen.

Online-Funktion

Mit der so genannten eID-Funktion sollen sich Ausweisinhaber im Internet überall dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden. Darüber hinaus soll die Funktion an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar sein.

Dazu werden der neue Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein so genanntes PIN-Pad - hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden.

Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Ausweis laden. Es dient dann als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich (http:// dpaq.de/XFQhZ).

Es besteht aber keine Pflicht, diese Funktionen zu nutzen, stellt Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar: "Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten." In diesem Fall bleibt die Funktion deaktiviert. Sie lässt sich aber nachträglich im Bürgeramt freischalten - und auch wieder deaktivieren. Das Freischalten kostet jedoch sechs Euro Gebühren. Michael Bobrowski vom vzbv rät daher, die Funktion gleich mit freischalten zu lassen, auch wenn man sie vorerst nicht nutzen möchte.

Ausweis sperren

Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort beim zuständigen Bürgeramt sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dafür gibt es auch die Telefonhotline 01 80 133 33 33 (drei Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz). Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird. Nutzt der Ausweisinhaber die elektronische Unterschrift, muss er das Signaturzertifikat separat bei dem Anbieter sperren lassen, bei dem er es erworben hat.

Datensicherheit

Die Bundesregierung beteuert, dass die Daten sicher sind. Es sei nicht möglich, Daten auszulesen, ohne dass der Inhaber dies bemerkt. Dafür sei immer aktives Zutun erforderlich. Außerdem schützten technische Maßnahmen vor unberechtigtem Auslesen, Kopieren oder Verändern der Daten: Liegt keine Berechtigung vor, gebe der Ausweis die Daten nicht frei.

Vzbv-Referent Bobrowski sieht die Sicherheitsfrage etwas differenzierter - insbesondere im Hinblick auf den Online-Geschäftsverkehr, wo es massenhaft Online-Betrügereien gebe. "Da schützt dieser Personalausweis überhaupt nicht." Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen. Der Staat prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten also gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren.