Die Bewährungsstrafen für die sechs Kölner Polizisten im Skandal um die Misshandlungen auf der Eigelsteinwache sind rechtskräftig. Wie das Landgericht Köln gestern mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der sechs Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Bruno Terhorst hatte die sechs Beamten Ende Juli 2003 zu Haftstrafen zwischen zwölf und 16 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich die Polizisten im Alter von 25 bis 40 Jahren durch Tritte und Schläge gegen den psychisch kranken Ruhestörer einer gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig gemacht haben.
Das Opfer, der 31-jährige Stefan Neisius, war im Mai 2002 zwei Wochen nach der Misshandlung gestorben. Das Urteil stützte das Gericht auf die Aussagen einer Polizistin und eines Polizisten, die das Geschehen auf der Wache Eigelstein verfolgt hatten. Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.
Der Vorsitzende Richter sprach bei der Urteilsbegründung von einem Denkzettel. Terhorst: Sie haben einen wehrlosen Mann traktiert. Er hatte keine Chance. Mit diesem rechtskräftigen Urteil verlieren die Polizisten ihren Beamtenstatus. In dem Prozess hatten vier Beschuldigte zwar Gewalt gegenüber Neisius zugegeben; die Tritte seien aber wegen der Gegenwehr angemessen gewesen. (ta)