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Prostituierte mit Tabletten betäubt

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BONN. Die Prostituierten auf dem Straßenstrich am Probsthof können aufatmen: Ein 46-jähriger Arbeiter, der einige von ihnen mit Schlaftabletten betäubt haben soll, nachdem er sie zuvor für ein Schäferstündchen engagiert hatte, ist inzwischen gefasst worden und sitzt seit April in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben.

Der einschlägig vorbestrafte Arbeiter muss sich demnächst wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchten schweren Raubes vor der 4. Großen Bonner Strafkammer verantworten. Er legte inzwischen ein Teilgeständnis ab.

Ahnungslos hatte sich eine 45 Jahre alte Prostituierte von ihm in der Nacht des 21. März 2004 nachts gegen 4 Uhr zu einem Kaffee an einer Tankstelle am Potsdamer Platz einladen lassen. Zuvor hatte der Freier mit ihr 25 Euro für ihre Dienste vereinbart. Allerdings kam alles ganz anders.

Die Frau bemerkte nicht, dass der Freier ihr heimlich zwei Schlaftabletten zerkleinert in den Kaffee gegeben hatte. Passanten entdeckten die ohnmächtig auf der Karlstraße liegende Frau gegen 6.40 Uhr und brachten sie ins Krankenhaus. Ob die betäubte Prostituierte davor sexuell missbraucht oder ausgeraubt wurde, ist bisher nicht bekannt. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

In einem gleich gelagerten Fall am 2. November hat der 46-Jährige dagegen ein Geständnis abgelegt. Auch in diesem Fall sprach der Freier eine Prostituierte, diesmal nachts gegen 1 Uhr, an und vereinbarte mit ihr einen Preis in Höhe von 35 Euro. Auch diese Frau lud er zunächst am Potsdamer Platz zu einem Kaffee ein. Doch von den drei Schlaftabletten, die der Täter in ihren Kaffee gab, wurde die 25-Jährige lediglich benommen. Als er ihr dann ihre Geldbörse mit 100 Euro entreißen wollte, wehrte sich die Frau mit letzter Kraft und schlug den Räuber in die Flucht. Gegenüber der Polizei gab der Arbeiter später zu, dass er der Frau das Portemonnaie hatte entreißen wollen. Allerdings habe sie ihm zuvor das Geld gestohlen.

Belastet wird der Angeklagte übrigens nicht nur durch die Zeuginnen, sondern vor allem auch durch seine einschlägigen Vorstrafen. Er war am 3. Juli 1987 vor dem Kölner Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er eine Anhalterin zunächst mit dem gleichen Schlafmittel betäubt und anschließend sexuell missbraucht hatte.

Und bereits sechs Jahre davor hatte der damals 22-Jährige versucht, eine Frau zu vergewaltigen. Er war dafür ebenfalls zu einer mehrjährigen Strafe verurteilt worden. Sollte seine Schuld auch in den vorliegenden Fällen nachgewiesen werden, dürfte sich die Frage der Sicherungsverwahrung stellen.