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ProzessPflegegeld für 103-Jährige unterschlagen

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Köln – Eine 41-jährige Angestellte, die mehrere Monate lang das Pflegegeld für ihre 103 Jahre alte Großtante unterschlagen hatte, ist deshalb gestern von einem Amtsrichter verwarnt und gleichzeitig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss die allein erziehende Mutter einer sechsjährigen Tochter die unterschlagenen 15 500 Euro in monatlichen Raten zurückzahlen, so eine der Auflagen des Urteils. Unter Tränen hatte die Angeklagte vor Gericht gestern Reue gezeigt und beteuert, dass sie sich für das, was sie gemacht habe, schäme.

Die Unterschlagung war möglich geworden, weil das Pflegegeld für die 103-Jährige auf das Konto der Mutter der Angeklagten überwiesen wurde. Für dieses Konto war die Angeklagte verfügungsberechtigt.

Das Geld hatte die 41-Jährige unter anderem dafür genutzt, zweimal mit ihrer Mutter in Urlaub zu fahren. Dabei habe sie nicht eigennützig gehandelt, hielt ihr der Amtsrichter zugute. Mit den Urlauben habe sie ihre psychisch angeschlagene Mutter wieder auf andere Gedanken bringen wollen, hatte die Angeklagte vor Gericht ausgesagt.

Der Gesetzgeber sieht für eine Unterschlagung neben einer Geldstrafe bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Dennoch sah der Amtsrichter in diesem Fall von einer Haftstrafe ab, nicht zuletzt auch, weil die Angeklagte keinerlei Vorstrafen hat und weil sie glaubwürdig Reue gezeigt habe. In der Urteilsbegründung sprach der Richter von einem „einmaligen Ausrutscher“ der 41-Jährigen, obwohl sich die Unterschlagung über mehrere Monate hingezogen habe. Er gehe davon aus, dass so etwas nicht wieder passieren werde, da sich die Angeklagte ihres Fehlverhaltens bewusst sei. (huh)