OBERBERG. Seit das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2008 entschieden hat, bleibt den NRW-Kommunen keine Wahl: Überall im Land muss eine differenzierte Abwassergebühr eingeführt werden, und zwar rückwirkend zum Dezember 2007. Spötter sprechen auch von der Regensteuer, denn es geht darum, die Beanspruchung der Abwasserkanäle durch Niederschläge zu berücksichtigen, die von Dächern und Pflasterflächen in die Gullys abfließen.
Kommunen einigen sich
auf gemeinsame Satzung
Bisher wurden die Abwassergebühren fast überall im Kreis anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Nur Engelskirchen, Gummersbach und Bergneustadt halten es schon seit längerer Zeit für gerechter, die Gebühren zu differenzieren. Wer ein großes Dach und viel Pflaster auf dem Grundstück hat (etwa ein Supermarktbetreiber), wird künftig mehr zahlen. Wer viel Wasser zum Rasensprengen verbraucht, eher weniger.
Die Kommunen von Marienheide bis Morsbach haben sich auf eine gemeinsame Satzung geeinigt. Im Wiehler Stadtrat wurde sie nun beschlossen, damit bald die Erhebungsbögen verschickt werden können. Darauf sollen die Eigentümer die Angaben über die versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück bestätigen oder korrigieren, die über Luftbilder ermittelt worden sind.
Bürgermeister Werner Becker-Blonigen berichtete von teils heftige Reaktionen aus der Bevölkerung auf die Gebührenreform. Er betonte, dass es keine Erhöhung des Gebührenaufkommens geben soll, sondern nur eine Umverteilung. CDU-Sprecher Gerhard Altz glaubt: Die Verwaltung hat viel Zündstoff herausgenommen, indem teilversiegelte Flächen nur zu 50 Prozent angesetzt werden. Gemeint sind Rasengittersteine, Kies- und Schotterflächen und begrünte Dächer von mehr als 8 Zentimetern Stärke. Auch Regentonnen zur Gartenbewässerung werden angerechnet, jedoch braucht man dafür einen eigenen Wasserzähler. Berücksichtigt werden umgekehrt auch Brauchwassernutzungsanlagen, die Regenwasser über die Toilette in den Kanal leiten und mit 80 Prozent berechnet werden. (tie)