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„Richter benimmt sich wie der Gott von Gummersbach“

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GUMMERSBACH. Turbulent ging es gestern vor dem Gummersbacher Schöffengericht zu, das am Ende eines langen Verhandlungstages die beiden Angeklagten Ilju A. und Serkan B. (Namen geändert) wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall jeweils zu 15 Monaten Haft verurteilte.

Weil Richter Ulrich Neef im November die Entlassung seines Mandanten aus der U-Haft vereitelt hatte, stellte einer der Verteidiger gegen den Vorsitzenden einen Befangenheitsantrag. Den lehnte das Schöffengericht mit der Begründung ab, dieser solle vermutlich nur das Verfahren verzögern. Diese Begründung erboste beide Verteidiger derart, dass sie eine Flut von Anträgen stellten, die entweder abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen wurden. Ein Wortgefecht zwischen Verteidigern und Richter gipfelte in dem Vorwurf, Neef benehme sich wie „der Gott von Gummersbach.“ Als dieser konterte, der Anwalt agiere „wie ein Volksschauspieler“, wollte der so Gescholtene „diese unverschämte Beleidigung“ im Protokoll festgehalten haben.

Nach der Mittagspause hatten sich die Gemüter ein wenig beruhigt: Am 7. November hatten die Angeklagten gemeinsam mit der 19-jährigen Svetlana Z. einem 80-jährigen Dieringhausener die Geldbörse mit 1250 Euro Inhalt entwendet. Die junge Frau hatte den Rentner, der den Betrag gerade bei der Bank abgehoben hatte, gebeten, ihr für ein Telefonat Geld zu wechseln. Ilju A. lenkte inzwischen die Ehefrau des Seniors ab. Mit dem erbeuteten Geld flüchtete die Frau zum bereit stehenden Fahrzeug, das von Serkan B. gefahren wurde. Doch ein aufmerksamer Taxifahrer informierte die Polizei, die das Trio kurz darauf festnahm.

Gestern erklärte Svetlana Z., gegen die noch separat verhandelt wird, die Tat sei nicht geplant gewesen und die beiden Angeklagten hätten nichts damit zu tun: „Sie waren nur zufällig in der Nähe.“ Obwohl beide Verteidiger Freispruch aus Mangel an Beweisen und eine Haftentschädigung für ihre Mandanten beantragten, hatte das Gericht keinen Zweifel an der Beteiligung der einschlägig Vorbestraften. „Hier wurden gezielt betagte Menschen ausgesucht, die keine große Gegenwehr leisten.“