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Rodelspaß endet mit schwerem Unfall

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BONN / MECHERNICH. Nicht nur mit Grill und guter Laune wollte der heute 16-jährige Gastgeber seinen Geburtstag feiern. Höhepunkt des Festes sollte eine Schlittenpartie auf der Sommerrodelbahn in Kommern sein. Großzügig verteilte er die Tickets an die rund zwanzig geladenen Freunde. Wiederholt ging es in der Blechwanne hinab - mit großem Gejohle. Aber die Freude dauerte nicht lange: Denn das Fest am 16. September 2006 an der Freizeitanlage endete mit einem bösen Unfall - und beschäftigt jetzt die Gerichte.

Es war ausgerechnet das Geburtstagskind, das den Unglücksschlitten gesteuert hatte. Der 16-Jährige war offenbar zu schnell in die letzte scharfe Kurve eingefahren, der Schlitten kippte. Sein 14-jähriger Beifahrer, der hinter ihm saß, flog raus und konnte nicht schnell genug die Bahn frei machen für die nachfolgenden Schlitten: Die aber kamen unaufhaltsam mit hohem Tempo, karambolierten und überfuhren seinen rechten Fuß. Notarzt und Krankenwagen mussten gerufen werden. In der Klinik wurde der 14-Jährige sofort operiert: Drei Mittelfußknochen waren gebrochen.

Der Schüler - respektive seine Eltern - haben den Betreiber der Rodelbahn später auf 3000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Ihrer Meinung nach wurde die Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil „man zugelassen hat, dass die Schlitten unmittelbar hintereinander gefahren sind“. Die Mitarbeiter, die die Rodel auf die Schienen der Blechwanne setzen, hätten keinen „angemessenen Sicherheitsabstand“ zwischen den Schlitten gelassen. Der Rechtsanwalt des Klägers, der eine Testfahrt im Schlitten gemacht hatte, behauptet sogar, dass die letzte Kurve die schärfste sei, „aus der man schnell herausfliegen kann.“

Der Betreiber der Sommerrodelbahn jedoch hat die Verantwortung weit von sich gewiesen: Von der Anlage gehe keinerlei Gefahr aus, wenn man sich an die Anweisungen halte. Immerhin stünde gleich am Start die Warnung: „Wer zu schnell fährt oder zu dicht auffährt, der gefährdet sich und die anderen und haftet für alle Folgen.“

Warnschilder

an der Strecke

Zudem stünden vor jeder Kurve Schilder wie „Langsam fahren“ oder „Bremsen“. Und auch die Mitarbeiter der Rodelbahn, die beim Einstieg helfen, würden darauf achten, dass der Vorgängerschlitten bereits um die erste Kurve ist. Der Betreiber: „Wenn man den Sicherheitsabstand von 25 Metern hält, kann nichts passieren.“

Das Amtsgericht Euskirchen hatte die Klage - nach einem Gerichtstermin am Unfallort - abgewiesen. Jetzt liegt der Fall vor dem Bonner Landgericht, der 14-Jährige ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. In einem ersten Termin vor der 5. Zivilkammer des Bonner Landgerichts waren Mitarbeiter der Rodelbahn als Zeugen gekommen, nicht aber das Geburtstagskind, das ebenfalls geladen war. Der Prozess wird im kommenden Jahr fortgesetzt.