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Rotter SeeHundeverbot gilt auch für den Sandstrand

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TROISDORF – Eine Änderung der Nutzungssatzung für den Rotter See hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht. Künftig wird, die Zustimmung auch im Stadtrat vorausgesetzt, vom 1. Mai bis 30. September das Mitbringen von Hunden auf die Liegewiese und den Sandstrand gleichermaßen verboten sein. Hintergrund der Änderung - bislang war nur die Liegewiese in der Satzung erwähnt - sind immer wieder gemeldete Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern des Ordnungsamts und Badegästen: Der Hund befinde sich, so argumentierten diese wiederholt und spitzfindig, nicht auf der Liegewiese, sondern auf dem Sandstrand. Doch auch der gehört nun eindeutig zum Sperrgebiet für Hunde. (dk)