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Schmerzensgeld nach SturzKölnerin verklagt Supermarkt

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Eine Kölnerin verklagt den Disounter "Lidl". (Bild: dpa)

Köln – Eine 58 Jahre alte Kölnerinverklagt die SupermarktketteLidl. Nach einem Sturz in einer Porzer Filiale fordert Karola S. 11.000 Euro Schmerzensgeld sowie geschätzte Folge-Behandlungskosten in Höhe von 25 000 Euro, wie ihr Anwalt der Rundschau mitteilte.

Marc K. Veit zufolge rutschteseine Mandantin im Juni 2005auf einem herumliegendenStück Pappe aus und zog sichdabei einen kompliziertenBruch des Fußknöchels zu.

Seitdem sei die 58-Jährigegehbehindert und somit imAlltag stark eingeschränkt. Laut Veit weigert sich dieHandelskette bisher, dieSchmerzensgeld-Forderungenin vollem Umfang zu begleichen. „Das Verhalten von Lidlist völlig unverständlich, denndie Forderungen der verunglückten Frau sind absolut berechtigt“, erklärt der Jurist.

Bisher habe die Versicherungvon Lidl 4500 Euro Schmerzensgeld an die Kölnerin gezahlt. Zu wenig, sagt Veit, derzudem fordert, dass die Folgekosten nach dem Sturz übernommen werden. Gegenüberder Rundschau wollte sich Lidlmit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren nicht zu demVorfall äußern. Am 17. Dezember kommt es nun zumProzess vor dem Kölner Landgericht (AZ: 27 O 224/09).

„Ich wollte nur zum nächsten Regal weitergehen, da lagich auch schon auf dem Boden“, erinnert sich Karola S. anden Moment, als sie auf demnicht weggeräumten StückPappe ausrutschte. „Wäre Lidlseiner Pflicht ausreichendnachgekommen, den Bodenvon Gefahren freizuhalten,könnte meine Mandantin jetztnoch ein unbeschwertes Lebenführen“, argumentiert ihr Anwalt. Lidl stütze sich in bisherigen Stellungnahmen auf sogenannte „Salatblatt-Urteile“.

Demnach muss von dem Kunden eine erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Gemüsetheke erwartet werden. Der aktuelle Fall sei jedochanders gelagert, betont Veit, daKarola S. nicht in der Obst-und Gemüseabteilung gestürzt sei. Die Pappe habe zudem nicht offen sichtbar imGang, sondern kurz hinter einem Regal gelegen. Die Klägerhoffen darauf, dass Lidl die gestellten Forderungen begleichen muss. Veit: „Dies ist einMindestmaß an Wiedergutmachung für meine Mandantin.“