KERPEN / FRECHEN. Dirk hat keinen Bock auf Schule. Wieder einmal erscheint der 16-Jährige einfach nicht zum Unterricht, wieder einmal droht der junge Frechener, wie schon so oft in den vergangenen Jahren, wegen Schulschwänzens und anderer Fehltritte von der Schule zu fliegen. Doch diesmal schaltet das Schulamt beim Kreis das zuständige Kerpener Familiengericht ein.
Mit einer ungewöhnlichen Maßnahme geht hier Amtsgerichtsdirektor Dr. Wolfgang Raack an das Problem der Schulverweigerer heran: Er schränkt das Sorgerecht der Eltern ein. In mehr als 20 Fällen hat Raack inzwischen einen Pfleger oder Vormund eingesetzt, der sich um den Schulschwänzer kümmert.
Raacks Argument: Kinder haben ein Recht auf einen Schulabschluss. Schwänzen sie die Schule, haben die Eltern versagt und das Kindeswohl vernachlässigt. Dann greift das Gericht ein.
Was hart klingt, ist gut gemeint. 80 000 Jugendliche verlassen jedes Jahr die Schule ohne Abschluss, sagt Raack. Wenn da im Zeugnis steht, dass sie ein Drittel oder die Hälfte der Schultage unentschuldigt gefehlt haben, sind sie schwer ins Erwerbsleben einzugliedern.
Raack geht es weniger darum, die Kinder und Jugendlichen zum Schulbesuch zu zwingen. Das in Bayern praktizierte Modell, wo die Polizei Schulschwänzer in die Klasse bringt, geht nicht an die Wurzel des Übels, sagt Raack. Der Pfleger solle vielmehr in Gesprächen herausfinden, was den Jugendlichen von der Schule fern hält. Ziel ist, dass der Schüler den Weg in die Schule selbstständig findet, sagt Raack. Der Pfleger ist dabei Anwalt des Kindes.
Gründe fürs Blaumachen gibt es viele: Ein Schüler fühlt sich über- oder unterfordert, wird von Mitschülern gehänselt, geschlagen oder einfach nur ausgegrenzt. Auch Probleme in der Familie, ja sogar die Eltern selbst können schuld sein. Wir haben zu unserer Überraschung oft erlebt, dass Eltern ihre Kinder schützen wollten, wenn diese in der Schule gehänselt oder geschlagen wurden, berichtet Raack. Die Schulschwänzer seien dann sehr unglücklich, weil sie von sozialen Kontakten, etwa auf dem Schulhof ausgeschlossen würden.
In Dirks Fall entstand schon in der Grundschule eine Schulphobie, wie sein Pfleger Guido Wollenberg herausfand. Zu Hause hatte Dirk alles andere als eine heile Welt. Die Eltern stritten sich, wollten sich trennen. Er fiel auf, weil er Hausaufgaben nicht machte.
Ein unglücklicher Zufall löste dann wohl Dirks Hass auf die Schule aus. Wollenberg: Ein Familienmitglied, für das Dirk sich verantwortlich fühlte, versuchte sich das Leben zu nehmen. In der gleichen Woche wurde er in der Schule verprügelt. Diese Erlebnisse verknüpfte Dirk miteinander: Zu Hause fühlte er sich gebraucht, in der Schule wurde er misshandelt. In der vierten Klasse blieb er schließlich einfach weg.
Es folgten ständige Schulwechsel, obwohl Dirk eigentlich ein guter Schüler war. Wegen seiner Vorgeschichte verhielt er sich oft sonderbar, sagt Wollenberg. Und wenn er dann als Außenseiter wieder eins auf die Nuss bekam, schwänzte er - bis zur totalen Schulverweigerung.
Das Kerpener Modell jedoch eröffnete ihm Chancen auf einen Schulabschluss. In 90 Prozent der Fälle haben wir Erfolg, sagt Raack. Und von wenigen Ausnahmen abgesehen, würden die Eltern den Einsatz eines Pflegers als Entlastung betrachten.
Dirk jedenfalls konnte geholfen werden. Wegen seiner tiefen Abneigung gegen die Schule, die wirklich nicht mehr zu beheben war, hat er einen externen Schulabschluss gemacht, sagt Wollenberg. Er bedauert jedoch, dass es überhaupt so weit kommen musste. Schulschwänzen ist ein Schrei nach Hilfe und Strafe das falsche Mittel. Werden Auffälligkeiten früher richtig gedeutet und angegangen, braucht ein Richter gar nicht erst einzugreifen.