SANKT AUGUSTIN / BONN. Bis zum Schluss gab es keine Reue. Keine Entschuldigung. Dabei hatte der Angeklagte seine schwangere Freundin so furchtbar zugerichtet, dass selbst ihre eigene Mutter sie nicht mehr wieder erkannte. Das Gesicht der 16-Jährigen war ein einziger großer Bluterguss, mit geschwollenen Augen konnte sie nicht mehr sehen. Auch über den ganzen Körper hatte sie Verletzungen. Am schwerwiegendsten die Blutergüsse um den Bauchnabel herum, durch gezielte Fußtritte gegen den Bauch der Schwangeren.
Dabei hat sie großes Glück gehabt. Sie hat keine bleibenden Schäden - und auch das Kind ist drei Monate später geboren worden. Allerdings, in den ersten Tagen hatte es große Mühe zu überleben. Zu sechs Jahren Haft hat das Bonner Schwurgericht den Täter gestern verurteilt - wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchten Schwangerschaftsabbruchs und Bedrohung. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Totschlags hat das Gericht fallen gelassen.
Zwar habe der 43-Jährige aus Sankt Augustin die Absicht gehabt, seine Freundin und das ungeborene Kind zu töten (Ich steche dich ab. Ich schneide dir das Kind aus dem Bauch.), aber dazu sollte es nicht mehr kommen. Das Opfer - damals wog die Drogensüchtige 42 Kilogramm - war nach dem gewalttätigen Angriffen auch gegen den Kopf, wobei ein Trommelfell platzte und sie nichts mehr hörte, in Todesangst gewesen. Als der Täter in die Küche ging, um ein Messer zu holen, nutzte sie die Gelegenheit zur Flucht. Der 43-Jährige bekam das mit und holte Janine an der Haustür ein. Ein Messer, so die Richter, hatte er in diesem Moment nicht in der Hand.
Die Brutalität gegen die Schwangere hatte da noch kein Ende. Im Treppenhaus schlug er weiter auf sie ein, setzte sich auf ihren Bauch. Als eine Nachbarin ihn darauf hinwies, dass die Frau schwanger sei, soll er gesagt haben: Das ist mir egal. Der Hintergrund für die Tat: Der krankhaft Eifersüchtige wollte die junge Frau bestrafen, weil sie eine Nacht nicht zu Hause gewesen war. Er hatte sie auf dem Strich vermutet.
Das Paar hatte sich in der Bonner Drogenszene kennen gelernt und war zusammengezogen. Das Kind hatten sie sich beide gewünscht, auch wenn er enttäuscht war, dass es nur ein Mädchen werden sollte. Die Tat, so sagten die Bonner Richter, sei dem Angeklagten nicht persönlichkeitsfremd: Insgesamt 20 Vorstrafen hat der Vater von sechs Kindern. Darunter für zahlreiche Bedrohungen und auch Körperverletzungen, für die er bereits hinter Gitter gesessen hat. Für eine Sicherungsverwahrung, so erläuterte das Schwurgericht gestern, habe es diesmal (rechtlich) noch nicht gereicht.