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Scientology darf weiter beobachtet werden

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KÖLN. Die Anwälte hatten im Prozess der Scientologykirche Deutschland (SKD) gegen den Verfassungsschutz Schwerstarbeit geleistet. Über 60 dicke, in Leder gebundene Bücher mit „Verwaltungsrichtlinien“ und Aufsätzen des amerikanischen Gründers Ron Hubbard hatten die Vertreter der SKD in Saal 160 des Verwaltungsgerichts karren lassen. Viele Aktenordner mit Hunderten von Seiten lagerten auf ihren Tischen. Und dennoch: Das Kölner Verwaltungsgericht wies die Unterlassungsklage der SKD ab. Der Verfassungsschutz darf die umstrittene Scientology-Organisation nach wie vor beobachten.

Seit 1997 beobachten Verfassungsschützer die SKD. Der Vorwurf: Die Organisation verfolge Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Beispielsweise fordere Gründungsvater Hubbard, staatsbürgerliche Rechte nur an Scientologen zu verleihen. „Und dies ist für die SKD verbindlich“, sagte ein Anwalt. Die aus den USA stammende Organisation verfolge systematisch die Unterwanderung der Gesellschaft und staatlicher Einrichtungen, „um so Anti-Scientology-Gesetze zu verhindern“.

Die Anwälte der Scientology widersprachen: Ihr Zweck sei unpolitisch und auf „Befreiung“ der Menschen gerichtet. Die Anweisungen Hubbards seien „auslegungsfähig“ und hätten nur „kircheninterne“ Geltung. Überhaupt würden die 12 000 Mitglieder in Deutschland diese Forderungen gar nicht umsetzen.

Das Verwaltungsgericht sah dies anders: Wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde oder das Recht auf Gleichbehandlung wolle die SKD außer Kraft zu setzen. Dies gehe aus einer Vielzahl von - teilweise nicht öffentlich zugänglichen - Quellen hervor. Die „verfassungsfeindlichen Ziele“ der Organisation rechtfertigten die weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz, stellte das Gericht klar. Während der Verfassungsschutz das Urteil begrüßte, kündigte Scientology Revision an.