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sechs Jahre HaftRichter mit Aussage beeindruckt

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KÖLN / BERGISCH GLADBACH – Zu sechs Jahren Haft wurde am Donnerstag ein Lkw-Fahrer aus Marienheide verurteilt. Der 34-Jährige hatte eine junge Gladbacherin vier Stunden lang immer wieder vergewaltigt und misshandelt. Zum Tatzeitpunkt war die junge Frau erst 16.

Die Richter am Kölner Landgericht zeigten sich tief beeindruckt von ihren Schilderungen. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer, Christoph Kaufmann, wie glaubwürdig und atmosphärisch dicht die Aussage gewesen sei. „Wir wären froh, wenn wir immer so qualitativ absolut hochwertige Aussagen zur Verfügung hätten.“

Stundenlang hatte sich die Abiturientin den quälenden Fragen gestellt und dabei viele Tränen vergossen.

Im August 2008 wurde in der Wohnung des Täters gefeiert. Opfer und Täter kannten sich zuvor nicht, der Mann war ein Bekannter ihres damaligen Freundes. Gegen vier Uhr waren die junge Frau und der geschiedene Familienvater allein, als die Tat geschah, bei der der Mann, so Richter Kaufmann, „besonders grausam und erniedrigend“ vorging. „Es ist eine absolute Sauerei, dass sie dabei auch noch ungeschützt vorgegangen sind“, so der Richter.

Auch hatte der Täter, als die junge Frau Oralverkehr verweigerte, sein Opfer gewürgt, zugleich sollte es „wählen“: Eine Hand heben für Tod, die andere für ihr „Einverständnis“. Erst als der Täter eingeschlafen war, konnte die junge Frau fliehen - nach vier Stunden Erniedrigung.

Im Prozess berichtete die Ex-Frau des Verurteilten, auch sie sei von ihm ähnlich misshandelt und auch gewürgt worden. Und nicht nur sie: Auch seinen kleinen Sohn habe er gewürgt. Deswegen wurde die Polizei gerufen.

Und während seiner „Saufgelage“ mit Freunden habe der Mann damit geprahlt, er bevorzuge die „härtere Gangart“.

Wegen der großen Gefährlichkeit wurde der 34-Jährige noch im Gerichtssaal in Haft genommen. „Das ist sehr ungewöhnlich, da der Täter zunächst Haftverschonung gewährt bekommen hat und freiwillig an der Verhandlung teilnimmt“, so Gerichtssprecher Dr. Dirk Eßer.

Nach zwei Dritteln der Strafe, also in vier Jahren werde der Mann begutachtet. „Dann könnte er freikommen, unter Umständen unter der Bewährungsauflage, sich einer Therapie zu unterziehen.“

Laut Nebenklägeranwalt René Richrath ist seine Mandantin froh, die Verhandlung hinter sich gebracht zu haben. „Sie sagt, dass sie jetzt anfangen kann, damit abzuschließen.“ Die schwer traumatisierte Frau unterzieht sich einer Therapie.

Der Angeklagte zeigte sich dagegen keiner Schuld bewusst: „Ich bin an dem Morgen mit einem guten Gewissen eingeschlafen“, so die „letzten Worte“ des 34-Jährigen.