WALDBRÖL. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs muss ein 30-Jähriger aus Nümbrecht, der heute außerhalb des Kreises lebt, für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Die drei Taten, begangen an der sechsjährigen Nichte, liegen zwar schon vier Jahre zurück, doch erst in diesem Jahr hatte sich das Kind offenbart.
Weil der Angeklagte eine der drei ihm zur Last gelegten Taten abstritt (Das muss ein anderer gewesen sein, ich war es jedenfalls nicht), musste das Opfer gestern auch noch vor dem Jugendschöffengericht aussagen, allerdings unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit. Dabei, so Vorsitzender Richter Friedrich Hagemann, wurde deutlich, dass die Zehnjährige noch heute unter den Folgen der Übergriffe ihres Onkels leidet.
Für Sie sind zweieinhalb Jahre eine überschaubare Zeit, sagte Hagemann in der Urteilsbegründung, doch für das Opfer hat das, was sie ihm angetan haben, möglicherweise lebenslange Folgen.
Das Mädchen war zur Tatzeit häufiger zu Besuch bei der Familie des Angeklagten, der selbst zwei Kinder von heute zehn und elf Jahren hat. Deren Mutter hatte sich damals von ihm getrennt, die Ehe wurde im September 2003 geschieden. Im Oktober war er schon wieder verheiratet, mit einer Frau aus Moldawien, die drei Kinder hat.
Weitere Fälle sexueller Übergriffe des 30-Jährigen sind mittlerweile zur Anzeige gebracht worden, zwei lagen gestern dem Gericht vor und werden noch verhandelt.
Im gestrigen Prozess ging es um drei selbstständige Handlungen. Im ersten Fall hat der Angeklagte, während seine eigenen Kinder in der Badewanne saßen, die Nichte im Schlafzimmer ausgezogen und gestreichelt, wurde dann aber durch seinen Sohn gestört. Im zweiten Fall, ebenfalls in der Wohnung des Angeklagten, hat er das Mädchen zum Oralverkehr gezwungen. Diese beiden Taten gestand der Angeklagte auch ein, versuchte sie aber als spielerisch zu verharmlosen.
Die dritte Tat, von der Staatsanwältin als Verbrechen gewertet, streitet er kategorisch ab. Laut Anklage hatte er das Mädchen nach Haus fahren wollen, war aber bei Biebelshof in einen Waldweg eingebogen, hatte die Türen verriegelt. Danach soll er das Mädchen vergewaltigt haben. Diese Tat bestreitet der Angeklagte. Er habe sie zwar berührt, aber sich schließlich hinter dem Auto selbst befriedigt.
Richter Hagemann widersprach ihm und seinem Pflichtverteidiger, die sexuellen Übergriffe seien im Sinne von Doktorspielen gewesen. Das habe nichts, aber auch gar nichts Spielerisches. Besonders erschwerend komme der inzestuöse Charakter der Taten hinzu. Dem Mädchen sei von seiner Mutter bei den Verwandtenbesuchen eingeschärft worden, dem Onkel zu gehorchen. Durch Ihren Vertrauensmissbrauch haben Sie in dem Kind sogar noch Schuldgefühle aufkommen lassen.
Angesichts der Folgen komme eine Bewährungsstrafe, wie sie der Verteidiger gefordert hatte, nicht in Frage.