BONN. Als die Ermittler im vergangenen Jahr die Wohnung eines wegen Computerbetrugs verdächtigen Bonners durchsuchten, stockte ihnen vor Grauen der Atem. Sie entdeckten nicht nur Unterlagen, die auf üblen sexuellen Missbrauch eines damals neunjährigen Kindes hinwiesen. In die Hände fiel ihnen auch ein „Sklavenvertrag“, den der 41-Jährige allem Anschein nach am 10. Mai vergangenen Jahres mit einem zu jener Zeit 15-jährigen Mädchen abgeschlossen hatte.
Jetzt klagte die Bonner Staatsanwaltschaft den Mann zunächst wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor der 2. Großen Bonner Jugendschutzkammer an. Fraglich ist, ob der Angeklagte auch wegen des Sklavenvertrages gegen die Strafgesetze verstoßen hat und gegen ihn eventuell wegen Körperverletzung ermittelt werden muss. Geprüft werden soll im Prozess aber auch, ob gegen ihn eventuell als so genannter Hangtäter Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Deshalb wird ein Gutachter gehört.
Durch einen Zellengenossen, der den 41-Jährigen bei der Polizei wegen Computerhackerei angeschwärzt hatte, war der Stein ins Rollen gekommen. Bei der Überprüfung seines Computers entdeckten die Beamten dann eine große Anzahl auf Datenträgern gespeicherten Kinderpornos, auf denen die neunjährige Tochter seiner Lebensgefährtin abgebildet war, als sie sexuell missbraucht wurde.
Zwar behauptete der Angeklagte, die Bilder gehörten seiner Lebensgefährtin. Die habe er aus ihrer Wohnung mitgenommen, als gegen sie Haftbefehl wegen gewerblichen Betrugs erlassen worden war, und sie sich auf der Flucht befand.
Dem allerdings widersprach die inzwischen 14-jährige Tochter seiner Freundin entschieden. In ihrer Vernehmung erklärte sie, die Fotos habe der Angeklagte aufgenommen. Und er habe sie auch sexuell missbraucht, als ihre Mutter nicht da war.
Schier Unglaubliches lasen die Ermittler dann, als sie bei der Durchsuchung den über 15 Jahre, also bis zum Jahre 2020 laufenden Sklavenvertrag entdeckten. Darin verpflichtete sich eine 15-Jährige, ihrem „Herrn“ und auch anderen Männern jederzeit ihren Körper zur Verfügung zu stellen und jederzeit gehorsam zu sein. Selbst die Kleidung wurde dem Mädchen vorgeschrieben. Sie habe gehorsam zu sein. Zwar könne sie jederzeit weinen, schreien oder betteln. Das habe jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf ihre Behandlung.
Festgelegt wurde in dem entwürdigenden Vertrag auch, dass der Angeklagte, den sie als „Herr, Gebieter und Meister“ anzusprechen habe, sie knebeln und ihr allzeit Schmerzen zufügen dürfe. Auch Belege darüber, dass es sich bei dem Sklavenvertrag nicht nur um ein Fantasieprodukt handelte, sollen die Polizeibeamten in den Bilddateien des Angeklagten entdeckt haben.