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SonderrechteBlaulicht und Martinshorn am Schneepflug

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Das Blaulicht soll in der kommenden Woche in Weilerswist auf einen Schneepflug montiert werden. (Foto: Steinicke)

WEILERSWIST – Mit Blaulicht und Martinshorn wird sich ein Schneepflug der Autobahnmeisterei Weilerswist diesen Winter auf der Autobahn Vorrang verschaffen dürfen. „Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung haben wir gestern bekommen, die blauen Blitzer sollen nächste Woche montiert werden“, sagte die stellvertretende Leiterin, Kerstin Janitz. Probeweise würden die Blitzer eingesetzt - insgesamt erhalten 35 Räumfahrzeuge in NRW Sonderrechte.

„Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur für Fälle, in denen Gefahr für Leib und Leben besteht“, so Janitz. Das heißt, Blaulicht und Martinshorn dürfen nur eingeschaltet werden, wenn es einen Unfall gegeben hat, oder Blitzeis die Autobahn gefährlich glatt macht. Als Mittel gegen unvernünftige Autofahrer, die vor dem Schneepflug bummeln, dürfen sie nicht eingesetzt werden. Laut Genehmigung dürfen Blitzer und Martinshorn zudem nur montiert sein, wenn das Fahrzeug mit einem Pflug ausgerüstet ist. Ansonsten gilt das Sonderrecht für das Fahrzeug. Mit Blaulicht und Sirene kann notfalls auch gegen die Fahrtrichtung geräumt werden. Laut Landesbetrieb Straßen NRW seien die Fahrer der Schneepflüge mit Sonderrecht auch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern weisungsberechtigt.

„Alle unsere Fahrer werden auf den Umgang mit den neuen Rechten geschult“, sagte Janitz. Insgesamt rollen im Winterdienst der Straßenmeisterei Weilerswist sechs Räumfahrzeuge mit Pflug und Schild, zudem ein Räum-Unimog, ein Traktor mit Fräse sowie neuerdings ein Soloanhänger mit Sonderbreite für die Autobahn für den reinen Streueinsatz.