Richter Rainer Hahn ging mit dem Oberkommissar hart ins Gericht. Der Vorsitzende sprach von einer Kette erheblicher Fehlleistungen und schweren Pflichtverstößen. Dennoch kam der Beamte glimpflich davon. Die Kammer verurteilte den 39-Jährigen zu acht Monaten auf Bewährung, weil er im Februar 2004 einen Kollegen bei einer Übung erschossen hatte.
Damit kann der ehemalige Beamte des Kölner Spezialeinsatzkommandos (SEK) weiter bei der Polizei arbeiten, wenn auch nicht mehr bei der Elite-Einheit. Außerdem ist gegen ihn noch ein polizeiinternes Disziplinarverfahren anhängig, das während der Ermittlungen und der Verhandlung ausgesetzt wurde.
Für die Mutter des erschossenen Beamten war das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Bei der Urteilsbegründung kämpfte sie mit den Tränen, und schon beim Plädoyer der Verteidigerin hatte sie demonstrativ aus dem Fenster geschaut. Es kann mir keiner erzählen, dass mein Sohn aus Versehen gestorben ist. Er ist eiskalt umgebracht worden. Ihr Sohn habe das SEK verlassen wollen, so die Mutter. Ein Motiv für eine vorsätzliche Tat konnte sie aber nicht nennen. Womöglich habe Alexander S. wegen interner Querelen sterben müssen.
Das Gericht stellte fest, dass der Schütze Rainer B. gleich in drei Punkten gegen Dienstvorschriften verstoßen hat: Er habe sich für die Übung des SEK in der Unterkunft in Marienburg keine scharfe Waffe einstecken dürfen. Er habe diese Waffe (P 226), wenn er sie schon dabei hatte, seinen Kollegen vor der Übung zeigen müssen. Und er habe die Waffe auf keinen Fall einsetzen dürfen. Richter Hahn warf ihm außerdem Gedankenlosigkeit vor. Von einem Vorsatz könne aber keine Rede sein. Sie wollten nicht töten, sagte der Richter.
Trotz der klaren Verfehlungen sei eine milde Strafe möglich, weil Ihre Reue glaubhaft ist, so Hahn. Rainer B. müsse nun mit der psychischen Belastung leben, einen Freund getötet zu haben. Den Schuss habe er bewusst abgegeben, aber nicht, um seinen Kollegen umzubringen. Deshalb sei kein Vorsatz, sondern lediglich massive Fahrlässigkeit zu erkennen.
Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einem übermotivierten Angeklagten: Der Wunsch nach Perfektion wurde Ihnen zum Verhängnis, sagte die Staatsanwältin. Dies habe letztlich zum Tod des Beamten geführt. Sie kritisierte, dass Rainer B. die Dienstwaffe vor der Übung den Kollegen nicht zur Kontrolle gezeigt habe. Sie forderte acht Monate auf Bewährung; dieses Strafmaß hielt die Kammer nach fast dreistündiger Beratung ebenfalls für ausreichend.
Für den Anwalt der Schwester des Getöteten ist die Entfernung des Beamten aus dem Polizeidienst dringend vonnöten. Dieser Mann kann nicht mehr eingesetzt werden. Er hat schon bei einer Übung die Kontrolle über sich verloren, betonte Reinhard Schön. Er bezeichnete den 39-Jährigen als tickende Zeitbombe. Der Anwalt der Mutter sprach von einer unbefriedigenden Aufklärung und einer strafprozessualen Wahrheit.
Rückblick: An dem Abend des 3. Februar wurde in Marienburg das Anschleichen an einen Verbrecher geübt. Den Täter spielte der später erschossene Alexander S. Der jetzt verurteilte Beamte brachte dazu eine Lampe an seiner scharfen Dienstwaffe an. Als er im Dunkeln vor dem Kollegen stand, der in seiner Rolle als Verbrecher eine Pistole in der Hand hielt, drückte Rainer B. ab und traf seinen Kollegen in die Brust.