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Urteil gegen VaterAm Tod der eigenen Tochter Schuld

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Siegburg – / MUCH. Ist ein Vater, der den Tod der eigenen Tochter verschuldet hat, nicht schon genug bestraft? Oder ist es im Interesse der Allgemeinheit, das Fehlverhalten, das dem Mann sein Leben lang anhängen wird, trotzdem zu ahnden?

Im Fall des 26-Jährigen aus Much, der sich gestern Morgen wegen der fahrlässigen Tötung seiner gerade zwei Monate alten Tochter verantworten musste, sprach das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Alice Weismann eine siebenmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung aus. Die Staatsanwältin hatte das Verhalten des Angeklagten, dessen Familie von den Zuschauerplätzen das Verfahren verfolgte, in der Nacht zum 26. Juni 2007 als „eine Kette von Unachtsamkeiten“ bezeichnet.

Der Mann hatte nach dem Abschlussfeuerwerk der Mucher Kirmes das Baby bei seinen Eltern abgeholt und die Transportschale mit dem schlafenden Kind auf dem Beifahrersitz des Pkw abgestellt. Schließlich waren es ja bis nach Hause kaum mehr als zwei Kilometer. Doch dann habe er wegen eines Fuchses bremsen müssen. Das kleine Mädchen schleuderte gegen das Armaturenbrett und zog sich tödliche Verletzungen zu.

Der 26-Jährige, der seit seinem 15. Lebensjahr Rauschgift, vornehmlich Amphetamine, konsumierte, aber seine Sucht vor der Familie verheimlichte, hatte auch am Kirmesabend Amphetamine genommen. Doch die Droge, so gleich zwei Gutachter gestern bei Gericht, sei nicht ursächlich für das Fehlverhalten.

Der 26-Jährige schilderte, nach dem Unfall habe er seine Tochter in eine Decke gehüllt und in den Arm genommen. Er sei immer und immer wieder mit ihr um das Auto herumgelaufen und habe „gebetet, dass nichts passiert ist“. Erst eine halbe Stunde später sei er nach Hause gefahren. „Da habe ich die Kleine dann ins Schlafzimmer gebracht.“ „Ich habe die ganze Zeit gehofft, dass sie aufwacht, weil sie Hunger hat.“ Seine Frau, die nach dem Baby guckte, bemerkte schließlich, dass es nicht mehr atmet. Der 26-Jährige schwieg.

Der Notarzt glaubte zunächst an den plötzlichen Kindstod. Die Obduktion ergab als Todesursache ein Schädelhirntrauma. Als Kripo-Beamte den Vater mit diesem Ergebnis konfrontieren, berichtet er, was wirklich passiert war. Zu diesem Zeitpunkt hatte der 26-Jährige gerade einem Selbstmordversuch mit Amphetaminen hinter sich.

Sein Verteidiger beantragte gestern, die Schuld festzustellen, aber von einer Strafe abzusehen. „Ihm ist egal was er hier bekommt, wenn er nur seine Tochter wiederbekommen könnte.“ Doch das Gericht folgte der Staatsanwältin und erkannte auf sieben Monate für die fahrlässige Tötung und den zweiten Anklagepunkt, den Erwerb von Amphetamin am Tatabend. Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre, während der sich der 26-Jährige, der erfolgreich eine Therapie begonnen hat, alle vier Monate einem Drogentest unterziehen muss. Richterin Weismann sagte, das Geständnis sei von Reue und Einsicht geprägt, aber es sei „ein erheblicher Unterschied, ob ich selbst nicht angeschnallt bin oder ein Kind, für das ich Verantwortung trage, nicht anschnalle.“ An den Angeklagten gerichtet: „Das wissen Sie auch, deshalb leiden Sie ja auch so.“ Vielleicht sei es deshalb für ihn sogar leichter, die Bewährungsstrafe auf sich zu nehmen, als straflos das Gericht zu verlassen.