Euskirchen – Acht Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie forderte Staatsanwältin Ursula Pahlen-Claßen für Markus M. (Name geändert). Vor dem Bonner Landgericht wurde gestern der Prozess gegen den 25-Jährigen fortgesetzt, am Montag wird das Urteil über den Euskirchener gesprochen. Dieser soll laut Anklage eine damals 15-jährige Schülerin aus Bonn-Medinghoven entführt und vergewaltigt haben.
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung forderte hingegen Verteidiger Heinrich Schmitz. Im Prozess hatte M. nur gestanden, die Schülerin in sein Auto gezogen zu haben. Die Vergewaltigung sei laut Markus M. von der Schülerin aus Angst vor den Eltern vorgetäuscht worden. Schwere Vorwürfe erhob der Anwalt gegen die Bonner Polizei. Hätte diese „einfach ihre Arbeit gemacht“ und wäre zur Wohnung des Angeklagten gefahren, hätten die Beamten beide „gemütlich auf dem Bett sitzen sehen“. Eine Zeugin hatte beobachtet, wie M. die Schülerin am Abend des 28. Februar in sein Auto zog. Obwohl sie der Polizei das Kennzeichen nannte, hatte diese keine weiteren Schritte eingeleitet.
Die Anwältin des Opfers, Gudrun Roth, forderte gestern Sicherungsverwahrung für M., da er „keinerlei Einsicht“ zeige. Ursprünglich hatte auch Pahlen-Claßen Sicherungsverwahrung gefordert, rückte aber nach dem psychiatrischen Gutachten von Dr. Anke Rohde davon ab, da M. an Persönlichkeitsstörungen leide. Damit ist die Sicherungsverwahrung vom Gesetz nicht vorgesehen - wohl aber die Einweisung in die Psychiatrie. Roth bewertet das anders.
Die Forderung nach Psychiatrie schien den Angeklagten zu beeindrucken. Im Schlusswort ließ er erstmals ein Stück seiner Selbstsicherheit fallen: „Ich will nicht eingesperrt werden und den Rest meines Lebens mit Medikamenten zugedröhnt dahinvegetieren.“ Bis zuletzt blieb Markus M. dabei: Alles sei einvernehmlich geschehen. Die heute 16-Jährige hatte vor Gericht ausgesagt, während der 18 Stunden „total auf ihn eingegangen“ zu sein. Gutachterin Dr. Nicole Ufer bewertete die Aussage so: „Das hat ihr das Leben gerettet.“
Der 25-jährige Angeklagte appellierte an die Kammer, ihm eine Perspektive zu lassen. Er wolle „auch eine Zukunft“. Zur Zukunft der Schülerin hatte die Staatsanwältin gesagt, dass die heute 16-Jährige „ihr ganzes Leben von der Tat gezeichnet sein“ werde.