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Vierjähriger erstickt: Angeklagte Mutter hat letztes Wort

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Hanau – Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines vierjährigen Jungen vor dem Hanauer Landgericht hat nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an diesem Dienstag (14.00 Uhr) die angeklagte Mutter das letzte Wort. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für die 61-Jährige wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes gefordert sowie die Verhängung eines neuen Haftbefehls gegen sie.

Dagegen plädierte die Verteidigung auf Freispruch sowie auf eine Entschädigung für die von der Frau erlittene Untersuchungshaft. Laut Anklage soll die Deutsche am 17. August 1988 ihr Kind in einen Sack gesteckt, diesen über dem Kopf verschnürt und in die Obhut einer mutmaßlichen Sektenchefin gegeben haben. Diese soll dem Jungen nach dem Leben getrachtet und der Mutter des Jungen eingeredet haben, dass ihr Sohn die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen” sei. Gegen die Mutter war vor einigen Monaten ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, da aus Sicht des Gerichts nach aktuellem Stand kein dringender Tatverdacht mehr bestand für einen gemeinschaftlichen Mord. Auch für eine Beihilfe zum Mord gebe es „keine gewichtigen Anhaltspunkte”, hieß es seinerzeit. Die Urteilsverkündung ist für den 4. Oktober geplant. Bereits vor rund zwei Jahren war in dem Fall die mittlerweile 75 Jahre alte mutmaßliche Sektenchefin wegen Mordes verurteilt worden, doch hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung im Mai dieses Jahres auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt.

© dpa-infocom, dpa:220919-99-823209/2 (dpa/lhe)