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Wo bleiben nur die „unechten“ Beamten?

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Wie sollen man mit dem Versicherungsschutz bei den sogenannten "unechten" Beamten umgehen?

KÖLN. Anspruch auf Vorzugsbehandlung nach dem B-Tarif haben sie eigentlich nicht mehr. Hat sich aber ihr Fahrverhalten geändert, nur weil der Arbeitgeber nicht mehr öffentlich-rechtlich ist? Weil aus der früheren Bundespost Telekom und Deutsche Post geworden sind? Oder weil Kommunen Dienstleistungen auf private Firmen übertragen haben?

Die Versicherer reagieren unterschiedlich. HUK Coburg gewährt Bestandsschutz für Altkunden, die vor der Privatisierungen im öffentlichen Dienst tätig waren. Das gilt auch beim Fahrzeugwechsel. Für Kunden, die seit der Privatisierung kamen, wurde die Tarifgruppe D geschaffen. Gruppe D ist bisher nicht teurer als B. Man wolle aber den Schadenverlauf separat erfassen, sagt HUK-Coburg-Sprecher Alois Schnitzer. Ähnlich hält es die DEVK in Köln mit der Tarifgruppe C.

Axa nimmt die Beschäftigten von Einrichtungen, die nach dem 1.Januar 1994 privatisiert wurden, unverändert in die Gruppe B auf. Das ist starker Bestandsschutz. Gerling hat seit dem 1. September 2006 für Privatisierungsgeschädigte eine neue Tarifgruppe (D). Bisher wurden solche Kunden dem Normaltarif zugeordnet. Der neue D-Tarif sei, so erläutert Manfred Metternich, bei Gerling für die Kfz-Versicherung zuständig, etwas billiger als der Normaltarif, aber teurer als der B-Tarif. Nach seiner Schätzung können sich B-Kunden im Schnitt etwa zwölf Prozent günstiger versichern als normale Kunden; die Gruppe D liege dazwischen.

Die Versicherer leiten die Vorzugsbehandlung des öffentlichen Dienstes vom besseren Schadenverlauf ab. Der Beamte, so höhnen die Kritiker, kann abends ausgeruht nach Hause fahren. Vor zwei Jahren hat die Allianz aus der Erkenntnis, dass Beamte noch bessere Risiken sind als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, Konsequenzen gezogen und Berufsbeamte oder Beamte auf Lebenszeit für sie besonders günstig eingestuft.

HUK-Coburg und andere Versicherer wie Gothaer und DEVK sind dem gefolgt. Bei den Anbietern, die zwischen „echten“ Beamten und sonstigen öffentlich Beschäftigten unterscheiden, ist der B-Tarif allerdings nicht mehr so attraktiv wie bei denen, die alle noch in einem Topf haben.

Nach Darstellung von Metternich haben sich die Versicherer gegenüber ihrer früheren Aufsichtsbehörde verpflichtet, bei jedem Fahrzeugwechsel und sonst alle vier Jahre zu prüfen, ob der B-Tarif zu Recht in Anspruch genommen wird. Entscheidend für die B-Einstufung sei eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Gerling fühle sich nach wie vor an diese Verpflichtung gebunden. Ob das alle Auto-Versicherer tun, sei dahingestellt.

Viele haben jedoch den Normaltarif aufgefächert. Den Anstoß gab die Allianz vor Jahren mit einer detaillierten Berufsliste. Die hat sich im Markt nicht durchgesetzt. Immerhin hat Axa Spezialtarife für medizinische Berufe und für Büro-Angestellte ohne Außendienst. Die Gothaer erfasst in einem Spezialtarif Dienstleister wie Banken und IT-Firmen, HUK Coburg sorgt sich speziell um freie Berufe.

Alois Schnitzer von HUK Coburg meint, den Normaltarif gebe es gar nicht mehr. Jeder komme in sein Kästchen. Und das Üble aus Verbraucher-Sicht: Jeder Anbieter macht seine eigenen Kästchen.