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Zahnstück brach und rutschte in Hals

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BONN. Es sollte ein schöner Abend werden. In einem erlesenen Restaurant in Rheinnähe tafelte Hugo F. (Name geändert) mit seiner Frau. Es gab Spargelspitzensalat, Hummercarpaccio und schließlich ein Hähnchenfilet - butterzart in einem Estragonbett. Plötzlich aber knackte es verdächtig im Mund des 52-Jährigen: Aus der neuen Brücke hatte sich ein Stück Zahn gelöst und war in die Speiseröhre gewandert. In seiner Panik schluckte und würgte Hugo F. herum, ließ alles stehen und liegen und begab sich in ein nahe gelegenes Krankenhaus. Hier sei ihm das Bruchstück herausoperiert worden. So zumindest soll es sich laut Hugo F. zugetragen haben.

Der Zahn-Unfall im Mund war derart traumatisierend, dass der 52-Jährige seine Zahnklinik verklagte. Denn hier war ihm im September 2005, also Monate zuvor, die nagelneue Brücke in den Frontzähnen eingebaut worden. 2000 Euro Schmerzensgeld verlangte er, wegen der erlittenen Todesangst.

Vor dem Bonner Amtsgericht aber korrigierte Hugo F. dann seine Geschichte. Na ja, räumte er ein, das mit dem Hähnchenfilet habe gestimmt, auch mit dem Verschlucken des Zahnstücks. Aber es sei ihm noch gelungen, das abgebrochene Teil selber aus dem Hals zu holen. Auf dem Heimweg aber habe er solche Schmerzen im Hals verspürt, dass er daraufhin ein Krankenhaus aufgesucht habe. Die Klinik diagnostizierte eine kleine, kaum sichtbare Schwellung und entließ den Patienten. Hugo F. aber bestand weiterhin auf der Todesangst, die er erlebt haben will.

Der Amtsrichter aber staunte nur noch über den Fall. Mit einiger Vorsicht erklärte er Hugo F., dass er das „Phänomen der Todesangst“ nicht so recht nachvollziehen könne. Schließlich habe es sich ja nur um die Speise- und nicht um die Luftröhre gehandelt. Auch sonst halte er diese Klage für „rundum unsinnig" und forderte Hugo F. auf, die Sache zurücknehmen. Was dieser dann auch klaglos tat. (ucs)