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Zu Unrecht Wohngeld kassiert

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EUSKIRCHEN. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das erfuhr ein Euskirchener nun vor dem Strafgericht. Er wurde in insgesamt fünf Fällen des Betrugs beschuldigt, da er seit 2003 zu Unrecht Wohngeld bezogen hatte.

Die Wohngeldanträge in den Jahren 2003 und 2004 ließ der Leiharbeiter von einem Arbeitskollegen ausfüllen, da er die Formulare nicht ganz durchschaute. Die Ehefrau des Beklagten gab der Kollege als nicht berufstätig an, was zu diesem Zeitpunkt auch richtig war. Doch im Juli 2003 nahm seine Frau eine Nebentätigkeit an. Dass er dies dem Sozialamt jedoch hätte melden müssen, sei ihm nicht gesagt worden, so der dreifache Vater.

„Sie wussten doch, dass sich da was geändert hat. Da fragt man sich doch mal, ob man die Leistungen noch zu Recht bekommt“, konnte Richter Ulrich Feyerabend das Verhalten nicht verstehen. Da hätte er den vom Kollegen ausgefüllten Antrag ja nicht blind unterschreiben dürfen. „Beim Geldbekommen ist man immer sehr findig, aber wenn es darum geht, Geld nicht zu bekommen, wird man plötzlich ziemlich dumm“, merkte der Richter an.

Job der Ehefrau

verschwiegen

Als der besagte Kollege beim Ausfüllen des Antrages 2005 fragte, wie es denn mittlerweile mit der Ehefrau aussehe, sei dem Beklagten der Fehler aufgefallen. Damit die alten Falschangaben nicht auffielen und um die Leistungen nicht zurückzahlen zu müssen, gab man die Ehefrau 2005 und 2006 als Hausfrau an. Der dritte falsche Antrag 2007 blieb beim Versuch, da er wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wurde. Insgesamt häufte sich das zu Unrecht erworbene Wohngeld auf 4969 Euro an.

Der Anwalt des Beklagten wies darauf hin, dass sein Mandant freiwillig zu dem Wohngeld, das ihm zwar zustehe, aber zum Ausgleich einbehalten werde, seit Anfang des Jahres zusätzlich 100 Euro bezahle, um schnell reinen Tisch zu machen.

Doch es nützte alles nichts: Richter Feyerabend verurteilte den Angeklagten ihn zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro. (mjo)