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AmtsgerichtEin sichtlich erleichterter Angeklagter – Bewährungsstrafe nach Raub

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Leverkusen – Es waren schon ein paar juristische Klimmzüge des Schöffengerichts nötig, um die Hoffnungen des Angeklagten auf eine erneute Bewährungschance erfüllen zu können.

Und als Richter Philipp Förster „nach durchaus kontroverser Beratung“ dann das ersehnte Urteil verkündete, brach Bashar M. prompt in Tränen der Erleichterung aus. Der 25-jährige Hartz-IV-Empfänger aus Wiesdorf weiß nämlich nur zu gut, wie es sich anfühlt, hinter Gittern zu sitzen.

Die Bauchschmerzen des Gerichts waren angesichts zahlreicher Vorstrafen des Angeklagten leicht nachvollziehbar. Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe hat Bashar M. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Drogenmissbrauchs, Betrugs, Fahrens ohne Führerschein und Unfallflucht bereits komplett verbüßt, und erst im Januar hatte Richter Förster ihn wegen vierfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Bedrohung zu einem Jahr und vier Monaten mit Bewährung verurteilt.

Spontaner Entschluss

Der Raub, der ihm jetzt neben einem Einbruch ins Stadioneck an der Bismarckstraße und zwei weiteren Autofahrten ohne Führerschein vorgeworfen wurde, liegt allerdings schon wesentlich länger zurück und datiert vom 22. August 2014. Laut Anklage soll Bashar M. damals einem jungen Mann am Küppersteger S-Bahnhof 50 Euro mit der Drohung abgenommen haben, ihn sonst abzustechen.

Er habe das Opfer, räumte der ehemalige Gerüstbauer ein, gezielt am Bahnhof aufgesucht, weil er gehört hatte, dass der stadtbekannte Dealer dort regelmäßig Marihuana verkaufte. Als er dessen schmächtige Statur sah, habe er spontan beschlossen, aufs Bezahlen zu verzichten und ihm keine 50 Euro, sondern 50 Päckchen Gras abgenommen. Von Abstechen sei dabei aber keine Rede gewesen. Der angebliche Dealer wies den Vorwurf des Rauschgifthandels indes weit von sich.

Der 23-Jährige, der seine Ausbildung im Möbelhaus Smidt abgebrochen hat, weil dort nach dem Verkauf an Ostermann „das totale Chaos herrscht“, korrigierte die Anklage allerdings insofern, als es keine 50, sondern nur 20 Euro gewesen seien. Auch, weil er im Zeugenstand keinen besonders vertrauenerweckenden Eindruck machte, folgte das Schöffengericht der Version des Angeklagten und ging von einem minderschweren Fall aus. Als Bewährungsauflage erlegte Philipp Förster Bashar M. schließlich noch 300 soziale Arbeitsstunden auf.