AnwohnerparkenIn NRW könnten bald bis zu 400 Euro fällig werden

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Köln/Bonn – Wie teuer wird es künftig in den Städten von Nordrhein-Westfalen ein Auto zu besitzen? Bei den bisher auf 30 Euro gedeckelten Gebühren für Anwohnerparkplätze wird es nicht bleiben. Nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesebene sind die Länder gefragt, die Zuständigkeit für die Gebührenfestsetzung nun auf die Straßenverkehrsbehörden zu übertragen, ohne Vorgaben. Während in NRW nach Angaben des Verkehrsministeriums der notwendige Verordnungsentwurf gerade finalisiert wird, hat Baden-Württemberg bereits im Juli den Weg für Erhöhungen seitens der Kommunen frei gemacht. Anwohner werden im Südwesten ab 2022 für ihren Parkplatz ordentlich zur Kasse geben: In Freiburg steigt die Gebühr von 30 auf 360 Euro und in der Universitätsstadt Tübingen sind es 120 bis 180 Euro je nach Gewicht des Fahrzeuges.
Keine Schnellschüsse in Köln
Abwarten heißt es zu der Frage in Köln und Bonn: „Sobald die Freigabe des Landes zur Regelung des Anwohnerparkens auf dem Tisch liegt, werden wir an das Thema rangehen“, sagt Lars Wahlen, verkehrspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Kölner Stadtrat. Das Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt berät zurzeit die Parkraumbewirtschaftung. Das Anwohnerparken wurde dabei aber bewusst außen vor gelassen, denn noch haben die Städte in NRW dabei keine freie Hand.

Teurer wird künftig das Parken in vielen großen Städten für Bewohner auf gekennzeichneten Flächen.
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Schnellschüsse soll es keine geben. „Ich gehe davon aus, dass es bis zur Umsetzung einer neuen Regelung des Anwohnerparkens bis zu einem Jahr dauert“, sagt Teresa De Bellis, verkehrspolitische Sprecherin der CDU. Denn wie auch immer ein Vorschlag aus dem Bündnis oder aus der Verwaltung heraus aussehen werde, er müsse in allen neun Kölner Bezirksvertretungen beraten werden.
Wohin die Reise beim Anwohnerparken gehen wird, dass mag im Detail noch unklar sein. Die Grundlinien zeichnen sich indes schon ab. Vor rund einem halben Jahr hatte die Rundschau anhand eines Entwurfspapier aus Freiburg im Mehrheitsbündnis nachgefragt. Anwohnerparken nach Gewicht und Größe. Je schwerer der Wagen und je raumgreifender seine Maße, desto teurer wird der Anwohnerparkausweis. Die Preisgrenze wird mit ausgewachsenen SUV und in der Innenstadt erreicht. Gebühren von 360 Euro und sogar mehr sind nicht ausgeschlossen. Sollte so etwas in Köln kommen, wird das Ratsbündnis mit Sicherheit eine Abstufung einführen: Je leichter und kleiner der Wagen und je weiter der Parkraumbezirk von der Kernstadt weg ist, desto billiger wird es. In Köln gibt es dafür noch kein ausgearbeitetes Konzept, weder in der Politik, noch in der Verwaltung. Aber die damalige Recherche der Rundschau ergab: Sowohl Grüne wie auch CDU und Volt kannten das Konzept und konnten ihm etwas abgewinnen.
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Auch die Stadt Bonn begrüßt die Gesetzesänderung nach Angaben eines Sprechers ausdrücklich. Sie biete die Chance, die Gebühren für Bewohner-Parkausweise neu zu gestalten und dabei gezielt im Hinblick auf die politisch breit formulierte Forderung nach einer Mobilitätswende einzusetzen. Wie hoch sie ausfallen werden, darüber kann nur spekuliert werden. In welcher Weise Gebührensätze geändert werden sollen und welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden, sei demnach noch offen. Nur eines ist sicher, bei 30 Euro im Jahr wird es nicht bleiben.
Im Umland kaum Regeln
Wohl dem, der auf dem Land wohnt. Im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis beispielsweise gibt es keine Anwohnerparkregelungen. Allein die Stadt Bergisch Gladbach stellt sogenannte Bewohnerparkausweise für bestimmte Zonen aus. Die aber fallen laut dem zuständigen Ordnungsamtsmitarbeiter nicht unter die Neuregelung. Im Bedburger Stadtteil Alt-Kaster gibt es zwar Anwohnerparkplätze. Die sind aber gebührenfrei und sollen es auch bleiben.
Das NRW-Verkehrsministerium begrüßt den künftigen Handlungsspielraum der Kommunen bei der Festsetzung der Anwohnerparkgebühren. „Eine ähnliche Zuständigkeitsregelung hat sich bereits bei der Festlegung von kommunalen Parkgebühren seit vielen Jahren uneingeschränkt bewährt. Die eigenverantwortliche Erhebung von Gebühren für das Parken, aber auch für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, stelle ein wesentliches Steuerungsmittel der kommunalen Verkehrspolitik dar“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums.

