Leichlingen – Mit der großen Liebe zusammenziehen, heiraten, vielleicht eine Familie gründen – der Traum von einem glücklichen Leben endete für Helene S. (Name geändert) vor dem Schöffengericht. Dort musste sich die 38-jährige kaufmännische Angestellte aus Leichlingen am Freitag wegen der Beihilfe zum Drogenhandel verantworten. Statt im Ehehimmel hätte die Angeklagte also leicht im Gefängnis landen können.
Ihren damaligen Lebensgefährten, berichtete die 38-Jährige in einem lückenlosen Geständnis, habe sie in einer schwierigen Phase der Trennung kennengelernt, in der er sich liebevoll um sie gekümmert und unterstützt habe. So sei man sich nähergekommen. Dass er keineswegs geschieden war, sondern weiterhin bei seiner Frau und den beiden Kindern im Taunus wohnte und ein Doppelleben führte, habe sie erst viel später erfahren, berichtete die Angeklagte, wobei sie sich unablässig die Tränen aus den Augen wischen musste.
Minderwertige Ware
So sehr war Helene S. verliebt, dass sie ihrem vermeintlichen Traummann sogar bei seinen geplanten Drogengeschäften half, über 370 Gramm Haschisch in ihrer Leichlinger Wohnung aufbewahrte und den Kontakt zu einem Niederländer herstellte, der dann aber doch nicht zehn bis 15 Kilo Cannabis wöchentlich liefern konnte. Das Haschisch, das die Polizei bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt hatte, war außerdem derart minderwertig, dass ein Verkauf an Konsumenten fast schon einem Betrug gleichgekommen wäre, wie selbst Richter Dietmar Adam einräumte.
Weil die Angeklagte bis zu diesen Taten völlig unbescholten und von ihrem Lebensgefährten nach Strich und Faden ausgenutzt worden war, beließ das Schöffengericht es schließlich bei der vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafe von sieben Monaten Gefängnis für einen minderschweren Fall der Beihilfe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Unmittelbar, nachdem alle Lügen aufgeflogen waren, hatte Helene S. sich von dem Mann getrennt. Inzwischen hat sie einen neuen Partner gefunden. Diesmal hoffentlich den Richtigen.
