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Insel GrafenwerthBUND hat Klage eingereicht

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Strittiges Vorhaben: Erst am vergangenen Freitag haben die Landschaftsbauarbeiten an der Nordspitze von Insel Grafenwerth begonnen. Der BUND hat nun Klage eingereicht.

Bad Honnef – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat wegen der Umgestaltung von Insel Grafenwerth Klage beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.

Wie in einer Mitteilung ihrer Kreisgruppe Rhein-Sieg zu lesen ist, soll damit gegen den Befreiungsbescheid der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet und im Flora-Fauna-Habitat (FFH) vorgegangen werden. Die Klage soll dabei aufschiebende Wirkung haben.

Startschuss ist gefallen

Wie berichtet, ist in der vergangenen Woche der Startschuss für die Landschaftsbaumaßnahmen an der Nordspitze der Insel gefallen. Dort sollen unter anderem Spiel- und Aufenthaltsflächen entstehen.

Im Rahmen des Projekts „Grünes Juwel in neuem Glanz“ soll die Insel in drei Abschnitten bis zum Herbst 2021 umgebaut werden. Gesamtkosten: 3,3 Millionen Euro. Die Stadt wird bei dem Vorhaben durch eine Förderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Zukunft Stadtgrün“ unterstützt.

Keine neue Ruhezonen für den Naturschutz

Laut BUND geht es entgegen der Annahme der Behörde nicht darum, die Erholungsnutzung so zu lenken, sodass dort neben der Freizeitnutzung mehr Naturschutz möglich sei.

Vielmehr werde die Freizeitnutzung auf Spielfeldern, Spielplätzen, einer Freitreppe und im Zuge von Festivals insgesamt erhöht.

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„Für den Naturschutz wirksame und störungsfreie neue Ruhezonen entstehen durch die Maßnahmen nicht“, heißt es in der Mitteilung. Stattdessen würden noch naturnahe Strände an der Nordspitze weiter überformt und im Auenwald Spielplätze angelegt.

„3,3 Millionen Euro teuren Maßnahmen gegen die Natur“

Die Empfehlung des Naturschutzbeirates des Rhein-Sieg-Kreises, auf die Freitreppe am Rheinufer zu verzichten, sei nicht berücksichtigt worden. Insofern sei es bedauerlich, „dass der Bad Honnefer Rat die 3,3 Millionen Euro teuren Maßnahmen gegen die Natur angesichts von Klimawandel und Insektensterben überhaupt verfolgt“.

Aufgabe einer Naturschutzbehörde sei es dann, auf die rechtlichen und fachlichen Gründe des Möglichen hinzuweisen und eine Befreiung zu verweigern.

„Unzeitgemäßes Bauvorhaben“

Bedenklich sei es auch, dass die Fördergelder für „dieses unzeitgemäße Bauvorhaben“ aus dem Etat „Zukunft Stadtgrün“ überhaupt bewilligt worden seien, so der BUND weiter.

„Die Förderziele würden sehr gut zu einer anspruchsvollen Grünentwicklung im Bad Honnefer Stadtpark passen. Sie passen jedoch überhaupt nicht zu Baumaßnahmen auf der Insel Grafenwerth, für die die Schutzgebietsverordnung eine Beschränkung auf die landschaftsorientierte Erholung und die Stärkung des Biotopverbundes vorsieht.“

Kreisverwaltung bestätigt Eingang der Klage

Die Kreisverwaltung in Siegburg bestätigte, dass Klage eingereicht worden ist, die Begründung läge ihr aber noch nicht offiziell vor. „Wir können zu diesem Zeitpunkt daher noch nicht viel zu dem Sachverhalt sagen“, erklärte Kreis-Sprecherin Rita Lorenz auf Nachfrage der Rundschau. (mdh)