Bonn – Das Kind war der Stern der Familie, Papas Lieblingstochter: Die Erstgeborene sollte das glanzvolle Aushängeschild der Eltern werden. Aber bereits mit acht Jahren funktionierte das Mädchen nicht so, wie es sich die Eltern erträumt hatten. Vor allem war sie keine gute Schülerin. Wegen schlechter Noten, Schwänzen in der Schule und Bockigkeiten gab es erste Züchtigungen vom Vater mit einem Holzstock auf die Finger oder auf den Hintern. Als klar wurde, dass die Tochter den Sprung ins Gymnasium im Ausland nicht schafft, wurde sie in einem Bonner Gymnasium angemeldet. Eigens hierfür kauften die Eltern – er hat einen Job als Handwerker, sie ist Ärztin – ein altes Haus und siedelten ihre zwölfjährige Tochter um. Zusammen mit ihrem Großvater und einem Onkel lebte sie in Bonn, während die Eltern und ihre beiden jüngeren Schwestern in der alten Heimat blieben.
Der Traum von einer Supertochter wurde dennoch nicht wahr und der Vater griff vermehrt zum Stock. Im Mai 2013 kam es zur Eskalation: Er folterte seine 13-jährige Tochter im Keller des Bonner Hauses, während die Mutter daneben stand, zuschaute und nicht eingriff. Das Mädchen ergriff am nächsten Tag die Flucht aus der Familie, der Vater kam in Untersuchungshaft und musste sich nach einem Geständnis beim Haftrichter jetzt vor dem Bonner Amtsgericht verantworten wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlungen.
Im Prozess schwieg der Angeklagte, zeigte dem Publikum kein Gesicht und ließ vor allem seinen Anwalt sprechen. Er sei über sein eigenes Verhalten, das er nicht akzeptieren könne, entsetzt und erschüttert, es tue ihm zutiefst leid. Am 27. Mai 2013, so der Anwalt, sei dem Angeklagten klar geworden, dass sein Kind auch das Bonner Gymnasium verlassen müsste. Ausgerastet sei der Vater schließlich nach einem Blick ins Tagebuch des Mädchens, in dem sie für einen Jungen schwärmte.
Dann räumte er im Prozess seine Grausamkeit ein: Sie wurde im Keller nackt ausgezogen und mit einem Dichtungskabel an ein Rohr gefesselt. Mit einem 80 Zentimeter langen Plastikrohr habe er auf sie eingedroschen; auf Flanken, Oberschenkel und Nierengegend, bis die Wunden platzten.
Die Schmerzensschreie, die den Vater noch wütender machten, versuchte das Kind zu unterdrücken, in dem es den Mund in den Armen versteckte. „Wie lange und wie oft er geschlagen habe, wisse er nicht“, so der Anwalt. Anschließend sei das Mädchen losgebunden und trotz der Verletzungen im Keller liegen gelassen worden.
Als der Vater am nächsten Tag seiner Tochter androhte, dass es so etwas jetzt jeden Sonntag gäbe, wenn sie sich nicht anstrenge, vertraute sie sich einer Freundin und einer Lehrerin an. Seitdem lebt die nun 14-Jährige in der Obhut des Jugendamtes. Wo sie sich aufhält und wo sie zur Schule geht, wissen die Eltern nicht.
„Das ist ein unverzeihliches Geschehen“, so ließ es der 45-Jährige im Gericht erklären, das die Familie massiv zerstört habe. Er vermisse seine Tochter schmerzlich. Aber sie will im Moment keinen Kontakt zu ihm, berichtete Rechtsanwältin Gudrun Roth, die sie als Nebenklägerin im Prozess vertrat: Die Schülerin stünde unter einem „Wahnsinnsdruck“. Zum einen wünsche sie, dass der Vater die ganze Wahrheit sage, zugleich wolle sie nicht, dass er ins Gefängnis komme.
Das Jugendschöffengericht hat am Ende den Wunsch der Nebenklägerin respektiert und den Angeklagten nur zu zwei Jahren Haft verurteilt, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.
Das Verfahren gegen die Ehefrau, die ihre Tochter nicht geschützt hat, war vom Landgericht zuvor bereits gegen 3000 Euro Geldbuße eingestellt worden.
