Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Der Verdacht war furchtbar: Ein Vater, damals 24 Jahre alt, soll sein vier Monate altes Kind so lange geschüttelt haben, bis es ins Koma fiel – und zeitlebens geistig behindert bleiben wird. Zweieinhalb Jahre lang musste der Mann, der damals im linksrheinischen Rhein-Sieg wohnte, mit dem Vorwurf leben.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Ein erstes gerichtsmedizinisches Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem Kind eindeutig ein Schütteltrauma vorliege.
Ein zweites Gutachten beauftragt
Die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts jedoch waren skeptisch und hatten im Januar 2020 zur Sicherheit ein zweites Gutachten beauftragt. Das Ergebnis ist überraschend – und entlastet den heute 27-jährigen Vater grundlegend, wie Gerichtssprecherin Patrizia Meyer am Dienstag auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte.
Demnach kann der folgenschwere Vorfall auch auf eine andere Ursache als auf ein Schütteltrauma zurückgeführt werden, so der Sachverständige. Denn das Kind leidet nachweisbar von Geburt an an einem Gendefekt, der durchaus zu epileptischen Anfällen bis zum Herz- und Atemstillstand führen kann.
Auch ein epileptischer Anfall möglich
Entsprechend können die schweren Verletzungen des Kindes auch auf einen epileptischen Vorfall zurückzuführen sein: Damals waren zahlreiche Einblutungen im Hirngewebe, in den Seitenkammern des Gehirns sowie in der Netzhaut des Auges diagnostiziert worden; auch wurde eine ausgeprägte diffuse Hirnschädigung mit umfassender Hirnschwellung festgestellt.
Der Vater hatte immer bestritten, das Baby geschüttelt zu haben: An dem Abend des 7. Mai 2018 war er mit seinem Kind alleine zuhause gewesen; die Mutter war kurz zuvor zur Arbeit gegangen. Beim Trinken, so hatte der Vater später immer wieder beteuert, habe sich das Kind so verschluckt, dass es gekrampft habe, bis es blau wurde. Als das Kind dann plötzlich still war und nicht mehr reagierte, verständigte der verzweifelte Vater sofort den Notarzt.
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Der leblose Junge musste reanimiert werden, mit irreversiblen Schäden. Die Staatsanwaltschaft hielt die Einlassung des Vaters damals für eine Schutzbehauptung – und glaubte an die Schüttelversion. Aber der zweite Gutachter kam jetzt zu dem Ergebnis: Die Schilderung des Vaters sei sogar sehr plausibel. Die Bonner Richter eröffnen darum kein Verfahren gegen den 27-Jährigen, sondern stellten fest: Eine Strafbarkeit werde „nicht festzustellen sein“.


