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Todesschuss des Bonner PolizistenStaatsanwaltschaft geht in Revision

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Bonn Mord Polizist

Nach einem tödlichen Schuss auf einen Kollegen forderte die Staatsanwaltschaft in Bonn drei Jahre Haftstraße für den angeklagten Polizisten.

Bonn – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen das Urteil gegen einen 23-Jährigen, der einen gleichaltrigen Polizeikollegen auf dem Weg zum Training durch einen Schuss aus seiner Dienstwaffe tödlich verletzt hatte, Revision eingelegt. Das bestätigte der Sprecher der Behörde, Dr. Sebastian Buß, auf Anfrage. Man wolle das Urteil überprüfen, sagte er zur Begründung.

Haftstrafe für Bonner Polizisten wurde ausgesetzt

Wie die Rundschau berichtete hatte die 4. Große Strafkammer am Montag den 23-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde allerdings gegen eine Auflage von 3000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der immensen Fahrlässigkeit des Angeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert.

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Das Gericht sprach von „Spontanversagen“ und warf dem jungen Mann vor, als Waffenträger die Sorgfaltspflicht massiv verletzt zu haben. (csc)