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Bonner LandgerichtNachbarn filmten Unfallflucht – milde Strafe für 83-Jährige

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Justitia an einer Mauer

Eine Justitia mit verbundenen Augen an der Mauer eines Gerichtes (Symbolbild)

Bornheim – So eine Nachbarin wünscht sich keiner. Böse sei sie, sagen die einen, „ein wahrer Teufel“ die anderen.

Seit Monaten fühlen sich die Menschen in der Nachbarschaft von der 83-Jährigen terrorisiert. Jedenfalls zeigen sie am Rande eines Berufungsprozesses vor dem Bonner Landgericht ihren ganzen Unmut: Demnach soll die Rentnerin mutwillig Autos zerkratzen, sich trotz Führerscheinentzugs ans Steuer setzen – und auch sonst von äußerst unhöflicher Art sein.

Parkende Limousine beschädigt

Wegen Fahrerflucht musste die 83-Jährige sich jetzt in zweiter Instanz verantworten: Im August 2018, so der Vorwurf, hatte die betagte Bornheimerin beim Rangieren vor ihrer eigenen Haustüre eine parkende Limousine ordentlich touchiert. Kurz sei sie ausgestiegen, hieß es, habe sich umgeschaut, auch ob Zeugen am Tatort waren, dann habe sie sich ungerührt wieder ans Steuer gesetzt und sei in dem geliehenen Auto, das sie nach einem Unfall mit ihrem Kleinwagen als Ersatz fuhr, kurzerhand abgebraust.

Pech nur für die alte Dame: Der Unfall mit Fahrerflucht war beobachtet worden. Ein Nachbar vis-à-vis hatte die kleine Szene zufällig gesehen, mit dem Smartphone aufgezeichnet und dem geschädigten Autofahrer – ebenfalls ein Nachbar – als Beweismittel weitergereicht.

83-Jährige focht Urteil an

Die 83-Jährige landete zunächst auf der Anklagebank des Bonner Amtsgerichts und ist bereits im Februar wegen Unfallflucht zu 2400 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt worden. Zugleich wurde der bislang nicht vorbestraften Fahrerin die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil jedoch hat die 83-Jährige angefochten.

In der Berufung fand die Angeklagte trotz der eindeutigen Beweislage ein mildes Gericht: Denn der Verkehrsfall wurde am Ende sogar gegen eine Geldauflage über 600 Euro eingestellt, obwohl, so die Kammervorsitzende Anke Klatte, „wir überzeugt sind, dass Sie den Unfall verursacht haben, auch dass Sie abgehauen sind“.

Unklar jedoch war, wie groß der Schaden war, denn der geschädigte Zeuge hatte 1800 Euro angegeben, aber die Versicherung hatte dem 54-Jährigen nur 800 Euro ausgezahlt. Warum nicht in voller Höhe, das konnte nicht aufgeklärt werden und hätte eines Gutachters bedurft. Aber der hätte das Verfahren nur verlängert und verteuert.

Der größte Triumph für die 83-Jährige (und für die Nachbarn gänzlich unverständlich): Nach vier Monaten Fahrverbot bekommt sie sogar ihren Führerschein zurück. Allerdings, gab die Vorsitzende zu bedenken, „sollten Sie sich überlegen, ob der Straßenverkehr noch was für Sie ist“.

Im August jedenfalls hat die Bornheimer Seniorin ihren nächsten Bonner Prozess, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern bestätigte. Sie soll mit einem Schlüssel ein Auto seitlich zerkratzt haben. Auch davon soll es Videoaufnahmen geben.