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Drama um ErtrinkendeBornheimer Retter und Helfer sind für Badeverbot im Rhein

4 min
Ein Junge planscht am Ufer des Herseler Werths in Bornheim.

Feierabend-Idylle, die schnell umschlagen kann. Hier am Herseler Werth sind vor drei Jahren ein Vater und sein Sohn ertrunken.

Badeunfälle im Rhein häufen sich. In Hersel ertranken vor zwei Jahren Vater und Sohn. Würde ein Badeverbot wie in Düsseldorf und Neuss auch in Bornheim helfen?

Das Entsetzen war groß: Am Pfingstmontag vor zwei Jahren ertranken ein 37-jähriger Familienvater aus Swisttal und sein siebenjähriger Sohn in Hersel im Rhein. In einer kleinen Bucht hatte die vierköpfige Familie den Nachmittag verbracht – bis die Kinder sich ins Wasser wagten. Eines kam wieder an Land, das andere aber trieb ab. Der Vater sprang hinterher. Mehr als 170 Einsatzkräfte halfen am Ende mit, die beiden Vermissten zu finden. Um Haaresbreite wären vor drei Jahren auch in Wesseling ein Vater (37) und seine vier Kinder (9, 8, 6, 2) im Rhein ertrunken. Die Kinder planschten im Uferbereich, im seichten Wasser, als ein Schiff in Sichtweite vor Anker ging. Die Kinder gerieten in den Sog geraten und wurden unter Wasser gezogen. Beim Versuch seine Kinder zu retten, wäre dann der Vater fast ertrunken. Hilft ein Badeverbot im Rhein, so wie es jetzt in Düsseldorf, Meerbusch und Neuss gilt?

Der Bereich am Werth ist auch noch ein Naturschutzgebiet.

Schilder warnen am Herseler Werth in Bornheim vor der Gefahr.

„Jede ertrunkene Person im Rhein ist eine vermeidbare Tragödie“, sagt Marco Lambertz Leiter der Verbandskommunikation der DLRG, Bezirk Bonn. Die Statistik der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft belege, dass Flüsse zu den gefährlichsten Badegewässern gehören. Der Rhein sei durch tückische Strömungsverhältnisse, den Wellenschlag durch Schiffe und stark wechselnde Wasserstände eine für alle unkalkulierbare Gefahr. „Und diese beginnt im unmittelbaren Uferbereich, dort, wo selbst in knöcheltiefem Wasser stehende Personen von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen werden können“, erklärt er.

DLRG ist für ein Verbot

Angesichts der anhaltend hohen Zahl an Badeunfällen spricht sich die DLRG, Bezirk Bonn, jetzt nachdrücklich für die Einführung eines umfassenden Badeverbots im Rhein auf Bonner Stadtgebiet aus. Jahrelange eindringliche Appelle und Warnhinweise hätten nicht ausgereicht, um die Menschen von den lebensgefährlichen Risiken abzubringen, die massiv unterschätzt würden. Auch die Freiwillige Feuerwehr Bornheim unterstützt die Umsetzung eines kommunalen Badeverbots im Rhein. „Dabei sind wir grundsätzlich eigentlich gegen Verbote“, sagt der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Bornheim Ulrich Breuer. Leider sei jedoch zunehmend zu beobachten, dass die Menschen Risiken nicht mehr richtig abschätzen können, am Rhein und auch am Berggeistsee in Walberberg. „Und uns geht es ja um den Schutz der Menschen“, erklärt er.

Überlegungen zu einem Badeverbot im Rhein hat es auch in Bornheim immer wieder mal gegeben, zuletzt nach dem tödlichen Unfall vor zwei Jahren in Hersel. „Damals hat die Stadt von einem Badeverbot Abstand genommen, weil nicht klar war, wer überhaupt berechtigt ist, ein Badeverbot zu verhängen“, berichtet Christoph Lüttgen, Sprecher der Stadt. Die meisten Nachbarkommunen hätten damals die Auffassung vertreten, dass der Fluss in Bundesverwaltung stehe und der Bund deshalb auch ein Verbot aussprechen müsse. Keine Nachbarkommune habe ein Badeverbot ausgesprochen, so dass Bornheim es nicht für sinnvoll hielt, als kleine Kommune voranzugehen. „Mit Interesse haben wir deswegen die Meldung verfolgt, dass die Stadt Düsseldorf nun ein Badeverbot verhängt hat, nachdem sie zuvor die Zuständigkeiten mit dem Ministerium geklärt hat“, so Lüttgen. Nun wolle man das Thema auch in Bornheim wieder aufgreifen und diskutieren.

Zwei Personen schwimmen im Rhein, in Hintergrund ein Frachtschiff.

Schiffe können gefährliche Sogwirkungen auslösen, bei denen die Menschen unter die Wasseroberfläche gezogen werden.

„Ein grundsätzliches Badeverbot im Rhein gab es bisher ja noch nicht, weder in Bornheim noch in anderen Kommunen am Rhein - bis auf Duisburg“, so Lüttgen. Die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein, Neckar, Main, Lahn, Mosel und Saar sehe lediglich vor, dass Schwimmen in bestimmten Zonen verboten ist. Absolutes Badeverbot gelte demnach jeweils 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen. Auch an Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften dürfe auf keinen Fall geschwommen werden.

Seit Jahren weisen auch am Herseler Werth Schilder auf die tödliche Gefahr des Schwimmens im Rhein hin. Jetzt sei aber klar, dass die Kommunen per ordnungsbehördlicher Verordnung ein Badeverbot erlassen können. „Sollte die Stadt ebenfalls zu der Entscheidung kommen, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, könnte man diese sogar auf alle öffentlichen Gewässer beziehen – auch auf den Berggeistweiher“, so Lüttgen. Aber noch müsse über das Thema diskutiert werden. „Einem Ergebnis können und wollen wir nicht vorgreifen.“