Ernste AufgabeWas man als Schöffe am Bonner Amtsgericht macht

Dominik Pinsdorf im Treppenhaus des Bonner Landgerichts.
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Bornheim/Bonn – Wenn Richter ihre Urteile „im Namen des Volkes“ sprechen, ist das für Dominik Pinsdorf keine Floskel. Ein paar Minuten lang bleibt der junge Bornheimer stehen, guckt interessiert auf einen der großen Monitore, auf dem die Sitzungstermine angekündigt werden, bis die Vorsitzende Richterin die Holztür eines kleinen Sitzungsraumes öffnet, der gerade frei ist. Hier werden üblicherweise Angeklagte verhört. Heute berichtet hier Dominik Pinsdorf über seine Arbeit als frisch berufener Schöffe am Bonner Amtsgericht.
Den 25-Jährigen, im Hauptberuf Eisenbahner, kennen viele in Bornheim als Vorsitzenden des Stadtjugendrings, der unter anderem die politische Diskussionsreihe „Jugend trifft auf Politik“ ins Leben rief. Seit Januar vertritt er den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis für fünf Jahre als vereidigter Schöffe. Pinsdorf nimmt dabei das Prädikat Ehrenamt für die Tätigkeit wörtlich: „Für mich ist es eine Ehre, dass ich dieses Amt ausüben darf.“
Er bewarb sich im vergangenen Jahr auf eine Ausschreibung der Stadt Bornheim und der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Stadtrat, sich für Pinsdorf zu entscheiden. Zustimmen musste dann noch ein Ausschuss am Amtsgericht. Pinsdorf ist nun für Fälle mit zuständig, die vor der Jugendstrafkammer verhandelt werden.
„Ich habe schon öfter Gerichtsverhandlungen besucht, für mich ist es ein wichtiger Teil der deutschen Demokratie, hier kann ich mitwirken und Lebenserfahrung sammeln“, berichtet der Bornheimer, dem es wichtig ist, dass im Rechtssystem die Unschuldsvermutung gilt – bis zum Beweis des Gegenteils.
Ein Schöffe darf keinen juristischen Beruf ausüben, er darf weder der Landes- noch der Bundesregierung angehören, unter anderem dürfen auch Polizeibeamte und der Bundespräsident nicht berufen werden. Ein Schöffe soll einen hauptamtlichen Richter bei der Entscheidungsfindung alleine durch seinen gesunden Menschenverstand unterstützen und hat dabei ein gleichberechtigtes Stimmrecht: „Ziel ist es, eine andere Sichtweise miteinfließen zu lassen“, erklärt Pinsdorf.
Ihm ist es auch erlaubt, Fragen während der Verhandlung zu stellen, das werde aber meistens mit der Richterin oder dem Richter abgestimmt, damit diese ihre Strategie und Taktik verfolgen können.
Eine Verhandlung hat der Bornheimer bislang hinter sich, sprechen darf er über den Fall nicht, ein nachhaltiger Eindruck jedoch blieb: „Es lässt einen nicht kalt, wenn man Details aus dem Leben eines Angeklagten erfährt oder sieht, wie Justizbeamte Menschen in Handschellen abführen. Dann weiß man, dass man sich hier nicht auf einem Spielplatz befindet, sondern auf einem ernsten Terrain.“
Emotionen müssen zurückstehen, auch wenn das angesichts von Tränen, Wutausbrüchen oder auch Witzchen im Gerichtssaal nicht immer leicht fällt. Wichtig für das Amt sind auch Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und vor allem Unbefangenheit. So erfährt ein Schöffe, wenn er zu einer Verhandlung geladen wird, nur Datum und Uhrzeit, aber keine Details zu dem Fall. Erst kurz vor Beginn der Verhandlung weiht ihn der Richter in die Anklageschrift ein.
Der Aufwand ist durchaus beträchtlich. Bis zu zwölf oft mehrstündige Haupttermine kommen im Lauf eines Jahres auf die ehrenamtlichen Richter zu. Dafür gibt es eine Entschädigung von sechs Euro pro Stunde, maximal zehn Stunden pro Tag, auch Fahrtkosten können abgerechnet werden. Verständnis sollte auch der Arbeitgeber haben, denn er ist verpflichtet, einen Mitarbeiter, der als Schöffe arbeitet, freizustellen.
