Gerichtsverfahren in BonnRapper soll auf Schwangere geschossen haben

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.
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Bonn/Königswinter – Wochenlang waren Fahnder einem jungen Musiker auf der Spur, der sich in der Szene als genialer Rapper feiern lässt, der gerne übers Kiffen und andere Dinge singt. Aber der 27-Jährige soll vor allem als Drogendealer unterwegs gewesen sein und von dem Marihuana-Verkauf gut gelebt haben. Als die Fahnder bei ihren verdeckten Ermittlungen erfuhren, dass der Rapper am 29. November 2015 einen Schuss aus einer geladenen Pistole auf seine hochschwangere Freundin in Königswinter abgegeben haben soll, schlugen sie sofort Alarm. Am 1. Dezember 2015 nahmen sie den Rapper fest und durchsuchten seine Wohnung in Oberkassel, aber auch die Wohnung der 22-Jährigen, wo sie die Beretta 75, eine halbautomatische Selbstladepistole, beschlagnahmt haben. Dabei entdeckten sie auch, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann ein kriminelles Leben geführt hat.
Tötungsversuch nicht angeklagt
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 27-Jährigen jetzt nicht nur wegen Drogenhandels mit einem Kilo Marihuana, sondern auch wegen Betrugs, versuchter Erpressung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die versuchte Tötung seiner Ex-Freundin jedoch, die das Kind knapp drei Wochen später, kurz vor Weihnachten, geboren hat, wurde nicht angeklagt. Der 27-Jährige habe nach dem verfehlten Schuss kein zweites Mal nachgelegt, so der Ankläger, obwohl er die Gelegenheit dazu gehabt hatte. Damit sei er von dem Tötungsversuch strafbefreiend zurückgetreten.
Strafrechtlich bleibt aber noch genügend Zündstoff: Denn bei dem Drogenhandel – den Stoff bezog er laut Anklage über Mittelsmänner von der kürzlich in Bonn verurteilten Drogenfamilie in Bornheim – soll er unter anderem einen 16-Jährigen auf die Straße geschickt haben, der auf seine Anweisung Cannabisprodukte und Haschisch verkaufen und ihm den Erlös aushändigen musste. Die Mutter des Schülers jedoch war misstrauisch geworden und hatte die Polizei informiert. Daraufhin wurden bei dem 16-Jährigen 140 Gramm Cannabis sichergestellt. Der Angeklagte soll über den Verlust seiner Drogenware so erbost gewesen sein, dass er die Mutter angerufen, ihr gedroht und versucht haben soll, sie zu erpressen: „Jetzt schuldest Du mir viel Geld. Wenn Du nicht zahlst, hole ich Dein Leben.“ Gegen den Jungen wird gesondert ermittelt.
Fan über den Tisch gezogen
Schließlich entdeckten die Ermittler durch Auswertung seines Handys, dass der 27-Jährige einem jungen Rapper-Fan voll über den Tisch gezogen haben soll. Unter dem Vorwand, er bräuchte dringend Geld, um ein Musikalbum zu produzieren, soll er den 15-Jährigen dazu gebracht, seine Mutter zu bestehlen, die zu Hause größere Bargeldvorräte gelagert hatte. Bei sechs Übergaben, die auf der Straße in Küdinghoven stattgefunden haben sollen, waren insgesamt 22 300 Euro in die Hände des Rappers geflossen. Von Anfang an habe er nicht die Absicht gehabt, das Darlehen zurückzuzahlen, sagt der Ankläger.
Zu den Vorwürfen hat der 27-Jährige bislang geschwiegen. Der Prozess findet vor der 4. Großen Strafkammer des Bonner Landgericht statt. (ucs)
