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Herkunft des Tieres ist unklarGiftschlange an der Bushaltestelle in Bornheim abgelegt

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Diese Schlange wurde an dem Busstopp abgelegt.

Diese Schlange wurde an dem Busstopp abgelegt.

Bornheim-Merten – So schnell wird Bernd Kreuel den Start in das Pfingstfest 2021 nicht vergessen. Es war gegen 18.40 Uhr am Samstagabend, als die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises ihn und seine Kollegen der Freiwilligen Löschgruppe Merten über den Funkmelder alarmierte. „Technische Hilfe Tiernot – Schlangenfund an Bushaltestelle“, lautete der Einsatz.

An der Kirchstraße/Ecke Rochusstraße hatte eine Passantin im Gras neben dem Gehweg in der Nähe der Bushaltestelle eine Plastikkiste entdeckt, in der ganz offensichtlich eine Schlange steckte. Unter der Einsatzleitung von Brandinspektor Bernd Kreuel waren schnell acht Freiwillige Feuerwehrleute in einem Löschfahrzeug am Einsatzort.

Schlangen-Einsätze sehr selten

In seiner inzwischen schon 25-jährigen Zeit als Freiwilliger Feuerwehrmann der Löschgruppe Merten erinnert sich Kreuel an bisher nur einen weiteren Schlangeneinsatz. „Es ist schon ein paar Jahre her, da wurden wir wegen einer Blindschleiche alarmiert“, erzählte er. Diese hätten sie allerdings sehr schnell identifizieren und dann im Wald aussetzen können.

Doch das Exemplar, das ihnen am Samstagabend aus der Plastikbox durch die Folie entgegnen sah, schien ihnen direkt gefährlicher. „Die sah richtig giftig aus“, so Kreuel. Seinem inneren Instinkt folgend gab er sogleich auch den Befehl: „Die Box bleibt zu“. Und die Vorahnung sollte sich dann auch schnell bewahrheiten.

Keine Gefahr für Menschen von Hakennasennattern

Das Tierheim Troisdorf, das im Rhein-Sieg-Kreis für Fundtiere zuständig ist, verwies zunächst nach Königswinter zum Reptilienzoo für Schlangen, Schildkröten und Krokodile in der Nibelungenhalle auf dem Drachenfels. „Denen haben wir ein Foto unserer Fundschlange zugeschickt und wenig später stand fest: Die Schlange in der Box war eine giftige Hakennasennatter. „Es war ein Jungtier von etwa 25 Zentimetern Länge“, so Kreuel. Das Hauptverbreitungsgebiet dieser Reptilien liegt in Nordamerika und im Norden Mexikos.

Laut Fachleuten geht von dieser Schlangenart in der Regel keine Gefahr für Menschen aus. Das Speichelgift sei bei gesunden, erwachsenen Menschen vernachlässigbar, bei Allergikern sei jedoch Vorsicht angebracht.

Erwerb von giftigen Tieren seit 2021 verboten

Nachdem die Schlange zugeordnet und bestimmt werden konnte, ging die Suche nach einer passenden Unterkunft los. Wieder wussten die Mitarbeiter des Tierheims Troisdorf weiter. Sie vermittelten die Feuerwehrleute an einen privaten Züchter nach Rösrath, der solche Fundtiere bei sich aufnimmt. „Zwei unserer Feuerwehrkollegen haben sich dann bereiterklärt, die Schlange, natürlich fest verschlossen in der Box, in ihrem Privatwagen dort hinzufahren“, berichtete Kreuel. Glücklich und ohne Verletzte endete der Einsatz dann gegen 20.30 Uhr. „Trotzdem ist es schon erschreckend, dass nicht nur Hunde und Katzen, sondern sogar solche Tiere einfach ausgesetzt werden“, gab Kreuel zu bedenken.

In Nordrhein-Westfalen ist zum Schutz der Bürger der Erwerb von giftigen Tieren seit Anfang des Jahres verboten und die Haltung in Privatwohnungen streng reguliert und meldepflichtig. Der Landtag hat dazu im vergangenen Sommer das sogenannte Gifttiergesetz beschlossen.

Haltungen müssen beim LANUV angezeigt werden

Damit reagierte das Land auf Vorfälle wie zum Beispiel im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen aufwendigen Behördeneinsatz sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste. Der neuen Regelung unterliegen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise tödlichen Gefahr für den Menschen werden können.

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Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. Nur wer bisher schon solche Tiere gehalten hatte, durfte diesen Bestand behalten. Allerdings müssen diese Haltungen bis spätestens 30. Juni beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angezeigt werden. Außerdem muss jede Halterin und jeder Halter Zuverlässigkeit nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Schäden, die durch Gifttiere verursacht werden, ausgeglichen werden können. Wem die Mertener Natter gehörte, ist bisher nicht bekannt.

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