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Generelles Smartphone-VerbotSchulen in Rhein-Sieg haben längst eigene Handyregeln

8 min
Ein seltenes Bild: Schüler halten ein Handy in der Hand.

Ein seltenes Bild: Schüler halten ein Handy in der Hand.

NRW-Schulen sollen Handyregeln in die Schulordnung aufnehmen. Dazu fordert das Ministerium auf. Wie handhaben das Schulen in Rhein-Sieg?

Handys sind fester Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen und haben so auch Einfluss auf den Schulalltag. An Schulen braucht es Regeln, damit die Konzentration im Unterricht und das Miteinander in den Pausen nicht beeinträchtigt werden. Hessen ist mit einem generellen Handyverbot ins Schuljahr 2025/2026 gestartet. In Nordrhein-Westfalen gibt es kein solches Verbot. Die Schulen gestalten den Umgang mit Handys und Smartwatches in eigener Verantwortung.

Das Schulministerium fordert Schulen dazu auf, in einem schulinternen Aushandlungsprozess Regeln für die Handynutzung zu vereinbaren. Alle öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen bis zum Herbst dieses Jahres eigene und altersgerechte Regeln für die Handynutzung in die Schulordnung aufnehmen – falls nicht bereits geschehen. Um die Schulen zu unterstützen, stellt das Schulministerium Empfehlungen zur Handynutzung sowie eine exemplarische Handyordnung zur Verfügung.

Haben die Haupt-, Realschulen und Gymnasien im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis bereits Handyregeln? Wenn ja, seit wann und wie wurden sie erarbeitet? Welche Regelungen gelten? Fällt es leicht, diese durchzusetzen?

Bornheim

„Smartphones bieten zahlreiche Möglichkeiten für Kommunikation, Informationsbeschaffung und Zusammenarbeit. Gleichzeitig bergen sie aber auch Risiken“, weiß das Digital-Team der Erzbischöflichen Ursulinenschule in Bornheim-Hersel: Smartphones können vom Unterricht ablenken, für Täuschungsversuche genutzt werden oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Die Ursulinenschule Hersel – Gymnasium und Realschule – möchte sowohl den Lernprozess unterstützen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien fördern. 

„Seit dem Schuljahr 2024/2025 sind unsere Regelungen in Kraft“, sagt Dr. Carsten Oerder, seit 2024 Schulleiter des Gymnasiums. Im Schuljahr 2011/2012 sei die Hausordnung groß überarbeitet worden. Diese regele auch, wie das Handy benutzt werde. Aber auch schon vor 2011 habe es Handyregeln gegeben, erinnert sich Oerder, der seit 2006 an der Ursulinenschule Hersel unterrichtet.

Aus der Perspektive des Schulleiters sei es sicherlich einfacher gewesen, hätte das Schulministerium klare Regeln zur Handynutzung für NRW-Schulen vorgegeben. „Das Thema könnte im Landtag noch einmal an Fahrt gewinnen“, vermutet Oerder. Einfacher wäre eine Vorgabe – auch ein generelles Verbot – zwar gewesen, andererseits schätze er den Austausch sehr, sowohl mit Lehrkräften und Schülerinnen der eigenen Schule als auch mit anderen Schulen. Die Konzepte seien schließlich im Grunde alle ähnlich.

Lehrer, Eltern, Schüler stimmen sich ab

Die Handyregeln seien in einem „breit angelegten Beteiligungsprozess“ erarbeitet worden – mit dem Schülerrinnenrat und Eltern sowie mit Lehrkräften von Gymnasium und Realschule. „Wir nutzen dieselben Pausenhöfe, nur eine einheitliche Regelung ist sinnvoll.“ So sollte ein Konzept entstehen, das verschiedene Perspektiven berücksichtigt und so innerhalb der Schulgemeinschaft breite Akzeptanz finden kann. Bestätigt wurde die Regelung dann durch die Schulkonferenz.

Schulleiter Dr. Carsten Oerder spricht mit einer Gruppe Schülerinnen über das Handyverbot auf dem Schulhof.

Schulleiter Dr. Carsten Oerder spricht mit einer Gruppe Schülerinnen über das Handyverbot auf dem Schulhof.

Grundsätzlich sei die Nutzung von Smartphone und Smartwatch auf dem gesamten Schulgelände untersagt und nur dann erlaubt, wenn die jeweils unterrichtende Lehrkraft ausdrücklich ihre Erlaubnis erteilt – etwa für Recherchen oder das Arbeiten mit Apps. Eine Ausnahme gelte für die Schülerinnen der Oberstufe: In den Freistunden dürfen sie ihre Handys nutzen – in den Oberstufenräumen.

Das Handy ist allgegenwärtig. Wir wollen Digitalisierung nicht aus dem Alltag verbannen.
Dr. Carsten Oerder, Schulleiter des Gymnasiums, Erzbischöfliche Ursulinenschule Hersel

„Das Handy ist allgegenwärtig“, so Dr. Carsten Oerder und fügt hinzu: „Wir wollen Digitalisierung nicht aus dem Alltag verbannen.“ Kinder seien immer früher gewohnt, ein Handy zu haben und auch als erwachsener Mensch nehme man wahr, dass das Handy einfach dazugehöre. Es gelte deshalb, Bildschirmzeit zu reduzieren und soziale Interaktion zu ermöglichen.

Also hielten sich nicht nur die Schülerinnen, sondern auch die Lehrkräfte an die festgelegte Regelung. Erwarte Oerder einmal einen wichtigen Anruf während des Unterrichts, kläre er zunächst mit den Schülerinnen ab, dass er sein Handy aus beruflichen Gründen und nur ausnahmsweise im Blick behalten müsse.

Handytaschen ohne Empfang

Seit den Herbstferien des vergangenen Schuljahrs werden die Regeln konsequenter durchgesetzt, und zwar dadurch, dass Lehrkräfte in den Pausen auf dem Schulhof mehr Präsenz zeigen. Außerdem werde Handynutzung vermehrt in Klassenleitungsstunden thematisiert. Die sinnvolle Nutzung von digitalen Endgeräten setze etwas voraus, was die Heranwachsenden erst erwerben müssten: Medienkompetenz. Also die Fähigkeit, digitale Medien bewusst und kritisch zu nutzen.

„Obwohl wir bereits eine positive Bilanz ziehen können, streben wir weitere Maßnahmen an“, heißt es von Seiten des Digital-Teams. Schulleiter Oerder führt aus: „Wir wollen Handytaschen testen.“ Morgens packen die Schülerinnen dann das Handy in eine Tasche, die für die Dauer des Schultags verschlossen wird und in der das Handy keinen Empfang hat. Im Austausch mit seinen Kolleginnen und Kollegen von Gymnasium und Realschule mache sich Oerder nun daran, eine Klasse der Mittelstufe pro Schulform auszusuchen. Die Testphase soll vier Wochen dauern.

„Ich persönlich kann mir vorstellen, Handytaschen für alle Klassen einzuführen“, sagt Oerder. Das wolle er den Schülerinnen allerdings nicht einfach so „überstülpen“, sondern nach der Testphase Erfahrungen austauschen – mit den Schülerinnen der Testklassen und den Lehrkräften. Dann müsse zunächst die Schulkonferenz zustimmen, und natürlich auch der Schulträger.

Rheinbach

Auch am Erzbischöflichen St. Joseph-Gymnasium (SJG) in Rheinbach wurden die Regeln zur Handynutzung über die Jahre immer wieder angepasst – in Abstimmung mit Lehrkräften, Schülerschaft sowie Eltern und bestätigt durch die Schulkonferenz. Das erklärte Michael Bornemann, der seit 2016 am St. Joseph-Gymnasium Schulleiter ist. Das Handy sei während des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche. Es sei denn, die Lehrkraft gebe die Benutzung explizit frei, wenn im Unterricht zum Beispiel einmal eine Stoppuhr benötigt werde.

Ab der Klasse 9 wurden Schul-iPads eingeführt, die für alle Unterrichtszwecke genutzt werden sollen. Somit sei die Nutzung von Handys im Schulgebäude kaum erforderlich. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürften elektronische Geräte zum Arbeiten im Medienzentrum, im Oberstufenraum sowie in den Sitzecken benutzen.

Die Stufen 9, 10 und 11 arbeiten mit elternfinanzierten iPads. Die Jahrgangsstufe 12 sei ein „Ausnahmejahrgang“ am SJG und benutze eigenen Geräte. Um sicherzustellen, dass wirklich nur die zugelassenen Geräte in der Schule funktionieren, werde beim Einloggen ein digitales Zertifikat mit Gastzugang erstellt. „Passwörter könnten leicht weitergegeben werden“, begründet Bornemann.

Kein „Handypodest“ am SJG mehr

Verstoßen die Schülerinnen und Schüler gegen die Regeln, wird das Handy durch die Lehrkraft eingesammelt und im Sekretariat aufbewahrt. Nach der sechsten Stunde könne das Handy dann bei Schulleiter Michael Bornemann abgeholt werden. „Die Schülerin oder der Schüler füllt dann ein Formular aus, in dem er oder sie Stellung bezieht.“ Das Formular werde aufbewahrt, sodass wiederholte Verstöße leicht ausgemacht werden könnten.

Ein „Handypodest“ – eine erkennbare Erhöhung – wo telefoniert werden durfte, gebe es nicht mehr, damit die Regel nicht durch Ausnahmen aufgeweicht wird. In Notfällen könnten Schülerinnen und Schüler im Sekretariat telefonieren.

Die Schulen haben doch längst Handyregeln.
Michael Bornemann, Schulleiter am St. Joseph-Gymnasium Rheinbach

Am Städtischen Gymnasium Rheinbach (SGR) seien Mobiltelefone für die Klassen 5 bis 10 „grundsätzlich schon immer verboten“, so Schulleiter Stefan Schwarzer: „Die Klassen 11 bis 13 dürfen Handys in ihren Aufenthaltsräumen nutzen, aber nicht auf dem Schulhof und natürlich auch nicht im Unterricht.“

Da die Regeln bereits seit mehr als zehn Jahren gelten, könne Schwarzer nicht sagen, wie genau diese erarbeitet wurden: „Die Anpassungen, die wir seitdem vorgenommen haben, gingen in der Regel auf Vorschläge von Eltern, Schülern oder Lehrkräften zurück.“ Vorschläge würden immer zuerst in den Gremien dieser Gruppen diskutiert und anschließend in der Schulkonferenz beschlossen.

Auf dem ganzen Schulgelände und zu jeder Uhrzeit Handyverbot.

Auf dem ganzen Schulgelände und zu jeder Uhrzeit Handyverbot.

Die allermeisten Schülerinnen und Schüler seien zufrieden mit den Regeln und hielten sich auch daran. Das sei besser, als wenn Regeln erst mühsam durchgesetzt werden müssen, so Stefan Schwarzer: „Im Mittel ist es weniger als ein Handy, das pro Tag auf meinem Schreibtisch landet, nachdem eine Lehrkraft es einem Schüler vorübergehend weggenommen hat. Dann rufe ich die Eltern an, und meist entscheiden die sich dann für eine Handypause von einem Tag für ihr Kind.“ In „sehr begrenztem Umfang“ seien Unterrichtseinheiten geplant, in denen besondere Funktionen des Handys eine Rolle spielen.

Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Rheinbach haben gemeinsam mit ihren Eltern unterschrieben: „Damit sich in unserer Schule alle wohl fühlen, lassen wir Handys und alle anderen elektronischen Geräte auf dem gesamten Schulgelände immer ausgeschaltet in der Tasche – oder ganz zu Hause.“ Im Unterricht sei die Benutzung des Smartphones oder sonstiger Endgeräte ab der Stufe 7 nur dann gestattet, wenn es die Lehrkraft aus unterrichtlichen Gründen erlaubt.

Meckenheim

Die Benutzung von elektronischen Geräten wie beispielsweise Smartphone, Handy, MP3-Player, oder Ähnlichem ist im Schulgebäude nicht erlaubt, so ist es in der Hausordnung der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Meckenheim festgeschrieben. Bei Verstößen müsse das Gerät abgegeben werden und könne nur von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.

Swisttal

An der Gesamtschule Swisttal dürfen alle elektronischen Geräte wie zum Beispiel Smartphones, Musikboxen und Ähnliches nur außerhalb des Schulgeländes und nach Schulschluss genutzt werden. Verstoßen die Schülerinnen und Schüler gegen diese Regel, werden die Geräte vom Schulpersonal bis zum Ende des Schultages eingezogen.

Wachtberg

Auch an der Hans-Dietrich-Genscher-Schule (HDG) in Wachtberg gilt generelles Handyverbot, auch in den Pausen. „Die Geräte müssen stets ausgeschaltet sein“, so Rektor Hendrik Heimbach. Diese Regeln seien vor mindestens 15 Jahren – noch bevor Heimbach seinen Dienst an der HDG angetreten hat– in der Schulkonferenz erarbeitet und seitdem immer wieder bestätigt worden.

Eine Schülerin benutzt den Taschenrechner ihres Smartphones.

Eine Schülerin benutzt den Taschenrechner ihres Smartphones.

Die Schüler würden sich meist an die Regeln halten, „da die Handys konsequent bei Gebraucht konfisziert werden und von den Eltern abgeholt werden müssen“, erklärt Heimbach.

„Wir vermuten allerdings einen Gebrauch in den Schultoiletten, so dass wir darüber nachdenken, gegebenenfalls Handysafes für die Klassen anzuschaffen.“ Den Schlüssel verwahrten dann die Klassenleitungen. Ausnahmen gebe es an der HDG nur in „seltenen Fällen“: Wenn die Lehrkräfte es gestatten, könne das Handy bei Schul-Projekten, zum Beispiel zum Fotografieren, genutzt werden.

Grundschulen

Die Gemeinschaftsgrundschule Drachenfelser Ländchen in Wachtberg-Berkum hat eine Smartphone-Regelung, die derzeit überarbeitet werde, teilte die kommissarische Schulleiterin Anja Herbel mit.