Bonn – Es ist der dritte und möglicherweise letzte große Bonner Prozess um den Skandalbau World Conference Center (WCCB). Nach der Verurteilung des einstigen WCCB-Investors, des Südkoreaners Man-Ki Kim, die bereits drei Jahre zurückliegt, muss sich jetzt sein ehemaliger Geschäftsführer und Bauchef H. vor der 7. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-jährigen Südkoreaner unter anderem Anstiftung zur Untreue, Parteienverrat und schweren Betrug vor. Der Angeklagte, der mit seiner Familie in Berlin lebt, hatte 2010 nur kurz in Untersuchungshaft gesessen. Er konnte sich mit einer Kaution über 700 000 Euro – anders als sein Auftraggeber Kim – ein Leben in Freiheit erkaufen.
Verfahren überraschend eingestellt
Ursprünglich sollte H. im Komplex WCCB III mit drei weiteren Angeklagten der Prozess gemacht werden. Vor einem Monate jedoch hatte, wie berichtet, die Bonner Kammer unter dem Vorsitz von Jens Rausch überraschend das Verfahren gegen drei Angestellte des städtischen Gebäudemanagements gegen Geldauflagen eingestellt. Das Maß der persönlichen Schuld sei eher gering, hieß es in der Entscheidung. Damit muss sich der WCCB-Architekt nun alleine auf der Anklagebank verantworten.
Aber zur Verlesung selbst der abgespeckten Anklage durch Staatsanwalt Oliver Hefele sollte es gestern gar nicht erst kommen. Die Verteidigung erkämpfte sich regelrecht das Wort. Vorab sei die Besetzung der Kammer zu rügen, so Pflichtverteidigerin Anja Sturm, die als Verteidigern von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess bekannt ist. Die Besetzung der Ergänzungsrichterin, die bestimmt werden, um ein aufwendiges Verfahren zu sichern, falls einer der Berufsrichter erkrankt oder ihm etwas zustößt, sei nicht vorschriftsmäßig.
Kammer prüft bis zum 4. Dezember
Damit ging es am ersten Verhandlungstag weniger um das WCCB und den Angeklagten, der stumm und bewegungslos am Ende der Phalanx seiner drei Verteidiger– neben Sturm noch Ralf Kemper und Oliver Kyrieleis, auf der Anklagebank saß, sondern um die Probleme, die das Landgericht offenbar mit einer extrem dünnen Personaldecke hat und den entsprechenden Besetzungs-Schwierigkeiten von Ergänzungsrichtern.
In der einstündigen Erklärung warf die Verteidigung dem Präsidium des Bonner Landgerichts im Kern vor, es habe nicht Sorge getragen, dass die gesetzmäßige Rotation zur Bestimmung eines Ergänzungsrichters eingehalten worden sei. Tatsächlich war – wie im Schriftwechsel der Kammervorsitzenden deutlich wurde – keine der Bonner Strafkammern in der Lage, eine Richterin oder einen Richter als Ergänzungsrichter abzugeben, ohne ihre eigene Arbeit und Terminierung zu gefährden.
Kein Wunder: Denn der Ergänzungsrichter im Fall von WCCB III muss damit rechnen, dass er mindestens 40 Verhandlungstage, wie bislang vorgesehen, für seine primäre Aufgabe nicht zur Verfügung steht.
Das „Los“ war schließlich auf eine Richterin des Landgerichts gefallen, die seit wenigen Monaten in einer Bonner Zivilkammer und Handelskammer Zuhause und zeitlich offenbar noch zu entbehren ist.
Sie aber sei, so rügten die Anwälte, laut Gesetz nicht die Richtige. Die Personalprobleme des Gerichts, so die Verteidigung, könnten nicht dazu führen, dass eine gesetzliche Richtlinie nicht eingehalten werde. Der Vorhalt scheint nicht völlig aus der Luft gegriffen: Die 7. Große Strafkammer jedenfalls will sich Zeit lassen und die Besetzungsrüge prüfen. Das Verfahren wurde bis zum nächsten Verhandlungstag am 4. Dezember unterbrochen.
